Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.

Leistungen

Förderprogramm Rationelle Energieverwendung

Seit 1993 fördert die Stadt Heidelberg mit dem Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ Maßnahmen zur Energieeinsparung. Das Programm wird seitdem kontinuierlich fortgeschrieben, erweitert und evaluiert. Mit dem Förderprogramm setzt die Stadt Anreize für Klimaschutzmaßnahmen – dazu gehört die Sanierung von Gebäuden, die Installation von Photovoltaikanlagen und der Neubau von Passivhäusern. Jährlich werden rund 1,5 Millionen Euro bereitgestellt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Mit zahlreichen Förderbausteinen unterstützt die Stadt ihre Bürgerinnen und Bürger bei ihrem Wunsch, möglichst erschwinglich und gut zu wohnen.

Verfahrensablauf

Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/foerderprogramm

Fristen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Aufgrund der Einführung neuer Fördermaßnahmen gibt es derzeit ein erhöhtes Aufkommen an Förderanträgen. Deshalb ist momentan mit einer Bearbeitungszeit von 6 Wochen zu rechnen. Bitte haben Sie etwas Geduld und berücksichtigen Sie dies bei Ihren Rückfragen.

Hinweise

Änderung des Förderprogramms zum 1. September 2022: Mit Beschluss des Gemeinderats vom 20. Juli 2022 wurde das Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ zum 1. September 2022 angepasst. Durch die Fortschreibung soll die Antragstellung vereinfacht und die Kombination mit Förderprogrammen des Bundes erleichtert werden.

Weitere Hinweise finden Sie hier.

Freigabevermerk

Stadt Heidelberg - 01.01.2024

×