Die Stadt Heidelberg unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger in fast allen Lebenslagen.
Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.
Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts
Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:
- ein Stiftungsgeschäft, in dem die stiftende Person der Stiftung eine Satzung gibt und ihr zur Erfüllung des Stiftungszwecks ein Vermögen widmet
- die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde
Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden.
Erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung als rechtsfähig an, untersteht das der Stiftung gewidmete Vermögen nicht mehr der Dispositionsbefugnis der stiftenden Person.
Rechtsgrundlage
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
21.08.2024 Innenministerium Baden-Württemberg