Die Stadt Heidelberg unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger in fast allen Lebenslagen.
Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.
Erleichterungen und Hilfen
Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung sind, müssen Sie für Heilbehandlungen oder zu stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Regel Zuzahlungen leisten. Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen.
Sie erhalten in der Regel eine Ermäßigung bei der Zahlung der Kurtaxe von bis zu 50 Prozent. Den Antrag müssen Sie im Kurort stellen.
Schwerbehinderte Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfen, Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche.
Das Steuerrecht trägt dazu bei, Nachteile von Menschen mit Behinderung in finanzieller Hinsicht zu mildern, indem es unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen gewährt.
Sie haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen pro Jahr und auf begleitende Hilfe am Arbeitsplatz. Daneben können Sie die Freistellung von Mehrarbeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen und haben Anspruch auf einen an Ihre Behinderung individuell angepassten Arbeitsplatz.
Entsprechende Merkzeichen berechtigen Menschen mit Behinderungen zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr. Ob ein Eigenanteil erbracht werden muss, ist vom jeweils zuerkannten Merkzeichen abhängig. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) berechtigt zu einem (blauen) Parkausweis, um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen. Ein orangefarbenen Parkausweis berechtigt zwar nicht zum Parken auf den Behindertenparkpltzen, bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.
Schwerbehinderten Menschen steht bei einem Wohnungsumbau mit behindertengerechter Ausstattung Unterstützung zu.
Hör- und sprachbehinderte Menschen können im Notfall die Polizei oder andere Hilfs- und Rettungsdienste über den Faxnotruf 110 erreichen.
Vertiefende Informationen
Zugehörige Leistungen
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Erwerbsminderungsrente beantragen
- Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Hundesteuer - Befreiung beantragen
- Lohnsteuerermäßigung beantragen
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Wahlschein beantragen
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 26.07.2023 freigegeben.