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Bodenschutz
Böden sind nicht nur Grundlage für die Nahrungsmittelproduktion. Sie sind das zentrale Fundament aller Landökosysteme, indem sie
- Lebensraum für eine unüberschaubare Anzahl an Tier- und Pflanzenarten sind,
- Wasser speichern und reinigen,
- Steuereinheit für Stoffkreisläufe sind und
- das Klima beeinflussen.
Fruchtbare Böden sind eine begrenzte Ressource. Diese ist weltweit vor allem durch die Überbauung mit Siedlungen und Verkehrswegen, aber auch durch Erosion und Schadstoffeinträge gefährdet.
So wird durch die Überbauung in kurzer Zeit zerstört, was in zehntausenden Jahren entstanden ist.
Schadstoffeinträge können Böden für die Erzeugung von gesunden Nahrungsmitteln endgültig unbrauchbar machen.
Boden bedarf als Lebensgrundlage für künftige Generationen unseres besonderen Schutzes.
Der fünfte Bodenschutzbericht der Bundesregierung zeigt Entwicklungen und Fortschritte beim Bodenschutz im nationalen und internationalen Bereich auf, vor allem in Hinblick auf Nachhaltigkeit, Nahrungsmittelsicherheit und Biodiversität. Er behandelt als Schwerpunkte den Boden im Kontext des Klimas und die Gefahr durch organische Fluorverbindungen.
Im Jahr 1998 wurde das Bundes-Bodenschutzgesetz erlassen.
Die Umsetzung dieses Gesetzes liegt bei den Bundesländern.
Das Gesetz regelt bestimmte Grundpflichten zum Bodenschutz, wie die Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen und die Sanierung von Böden, die durch industrielle Nutzung oder durch Abfälle verunreinigt wurden.
Das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz ergänzt die Bestimmungen des Bundesrechts.
Schadstoffe im Boden
Verunreinigungen von Böden mit Schadstoffen werden im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst.
Wenn Sie ein Grundstück besitzen oder kaufen wollen, können Sie in der diesem Kapitel zugehörigen Leistung nachlesen, wie Sie Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.
Vertiefende Informationen
- Portal "bodenwelten.de" - Bundesverband Boden e.V.
- Bodenschutzberichte - Bundesregierung
Rechtsgrundlage
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
28.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg