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Rechnungsprüfungsamt
Beschreibung
Der Gesetzgeber hat das Rechnungsprüfungsamt als unabhängige und an keine Weisungen gebundene Prüfungsinstanz mit besonderen Rechten ausgestattet, damit eine wirksame Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt erfolgen kann. Rechtsgrundlagen sind die Gemeindeordnung und die Gemeindeprüfungsordnung für Baden-Württemberg.
Zur Durchführung der Prüfung werden bei den geprüften Stellen und Einrichtungen vor Ort z.B. Unterlagen, Akten und Rechnungen eingesehen und überprüft. Neben den Prüfungsergebnissen werden vielfach auch Handlungsalternativen aufgezeigt, die zukünftig zu wirtschaftlicherem Verhalten führen oder bestehende Verfahrensabläufe optimieren sollen.
Das Gesamtergebnis der Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes wird in einem jährlichen Schlussbericht zusammengefasst und dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Durch seine Arbeit unterstützt es den Gemeinderat und die Verwaltung.
Aufgaben:
- Prüfung der Jahresabschlüsse (Gesamtergebnis aller Finanzvorgänge)
- Prüfung einzelner Finanzvorgänge
- Prüfung der Kassen und der Vermögensverwaltung
- Prüfung von stadteigenen EDV-Programmen
- Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von städtischen Zuschüssen
- Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit
- Prüfung der Vergaben
- Prüfung der Bauauszahlungen
- Kassen-, Buch- und Betriebsprüfungen bei städtischen Beteiligungsgesellschaften.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Zuständigkeit
Stadt Heidelberg