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Hilfe zur Pflege
Beschreibung
Die Hilfe zur Pflege ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie übernimmt Kosten, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind bzw. deckt den Pflegebedarf von nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung Versicherten.
Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie
- aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
- Hilfe im Alltag (z.B. Körperpflege, Ernährung, Ankleiden, Haushaltsführung) benötigen und zwar
- in erheblichem oder höherem Ausmaß und
- auf Dauer (für mindestens sechs Monate).
Die Höhe der Hilfe zur Pflege richtet sich danach, wie viel Ihrer Pflegekosten die Pflegeversicherung übernimmt und danach, ob Ihr eigenes Einkommen oder das Ihrer unterhaltspflichtigen Verwandten zur Deckung der Kosten herangezogen werden kann.
Wenn Sie nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, kann der gesamte notwendige Pflegebedarf durch Leistungen der Hilfe zur Pflege übernommen werden.
Hilfe zur Pflege können Sie erhalten für:
- häusliche Pflege
- Hilfsmittel
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- stationäre Pflege (z.B. in Pflegeheimen)
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
stv. Sachgebietsleiterin
Buchstabe
Kui - Max (Kn-Kuh)