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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Beschreibung
Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreichen.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Verfahrensbeschreibung am Ende dieser Seite, oder wenden sich an eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter.
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