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Blindenhilfe
Beschreibung
Blinde Menschen sind im Alltag besonders beeinträchtigt. Da ihnen durch ihre Behinderung auch ein finanzieller Mehraufwand entsteht, können sie zum Ausgleich Blindenhilfe beziehen.
In Baden-Württemberg können blinde Menschen Landesblindenhilfe beantragen. Diese erhalten sie unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen. Bei geringem Einkommen und Vermögen kann der Bund zusätzlich (aufstockend) Blindenhilfe gewähren.
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Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
stv. Sachgebietsleiterin
Buchstabe
Kui - Max (Kn-Kuh)