Es gibt zwei Varianten des Heidelberg-Passes: Den Heidelberg-Pass + und den Heidelberg–Pass.
Anspruchsberechtigt für den Heidelberg-Pass+ sind:
- Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit
mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, das mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind
- Bezieher und Bezieherinnen von Kriegsopferfürsorgeleistungen
- Bürger und Bürgerinnen ab 65
- Rentner und Rentnerinnen
soweit diese Personen nur über ein, die entsprechende Einkommensgrenze nicht überschreitendes Einkommen verfügen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben.
Anspruchsberechtigt für den Heidelberg-Pass sind Bezieher und Bezieherinnen von:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Asylbewerbungsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Grundsicherung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Wohngeld
- Kindergeldzuschlag
Alle, die einen Anspruch auf Sozialleistungen haben, also Bezieher und Beziehrinnen von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) sowie Sozialgeld, Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld mit minderjährigen Kindern oder Kinderzuschlag, bekommen den Heidelberg-Pass. Heidelberg-Pass-Besitzende haben im wesentlichen Anspruch auf alle Leistungen des Heidelberg-Passes+, müssen aber in Teilbereichen wie beim Mittagessen oder einer Vereinsmitgliedschaft bei den zuständigen Leistungsträgern Einzelanträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung stellen.
Die Heidelberg-Pässe werden von den Bürgerämtern der Stadt ausgegeben und müssen dort beantragt werden. Diese erteilen auch Auskünfte zur Beratung der Heidelberg-Pässe. Erforderlich sind ein ausgefüllter Antrag und die Einkommensnachweise der letzten 3 Monate. Bei Erstausstellung werden zusätzlich noch Lichtbilder aller Familienmitglieder ab 6 Jahren benötigt und bei Verlängerungen die abgelaufenen Heidelberg-Pässe.
Bürgerämter befinden sich in allen Stadtteilen. Das (Haupt-) Bürgeramt der Stadt befindet sich in der Bergheimer Straße 69
Telefon: +49 6221 58-17000
E-Mail: buergeramt@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de
Vergünstigungen gibt es mit dem Heidelberg-Pass + und dem Heidelberg-Pass zum Beispiel für:
- Übernahme von Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen ab Geburt bis Ende der Grundschulzeit
- Kostenloses Mittagessen in allen Kindertagesstätten
- Mittagessen für Kinder in öffentlichen Heidelberger Schulen
- Vereinsmitgliedschaften
- Eintritt in Schwimmbäder
- Eintritt Kurpfälzisches Museum
- Eintritt Tiergarten
- Stadtbücherei
- Theater, Orchester und Jugendtheater der Stadt
- Volkshochschule und die Akademie für Ältere
- Musik- und Singschule
- Städtischer Ferienpass
- Tickets RNV
- Klimaschutzmaßnahmen
- Feriengutscheine für Kinder (siehe „Kinder und Jugend“).
Die genauen Details können bei den Bürgerämtern erfragt oder auf der Homepage der Stadt nachgeschaut werden. Dort gibt es auch ein Online Antragsformular. Heidelberg-Pass-Besitzende müssen für ihre minderjährigen Kinder in Teilbereichen wie zum Beispiel einer Vereinsmitgliedschaft bei den zuständigen Leistungsträgern (Jobcenter oder Sozialamt) Einzelanträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung stellen.