Umweltrecht
Bekanntmachungen
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Antrag der Firma Henke und Partner GmbH im Auftrag und Namen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) auf Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage
Die Firma Henke und Partner GmbH reichte im Auftrag und Namen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) eine Änderungsanzeige zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage zum Heizen und zur Kühlung eines Gebäudes auf dem Grundstück Flst. Nr. 5932, Im Neuenheimer Feld 240, ein.Für die Errichtung und den Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage zum Heizen und zur Kühlung eines Gebäudes auf dem Grundstück Flst. Nr. 5932, Im Neuenheimer Feld 240 wurde mit Bescheid vom 19.03.2024 eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.Es wird nun beabsichtigt künftig anstatt der genehmigten Grundwassermenge von 28.000 m³/Jahr insgesamt 51.000 m³/Jahr an Grundwasser zu entnehmen und wieder einzuleiten.
Der Antrag liegt von Donnerstag, den 19. Dezember 2024, bis einschließlich Montag, den 20. Januar 2025, bei der Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.07 während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus und sind auch hier einsehbar. Einwendungen gegen die Vorhaben können bis einschließlich Montag, den 03. Februar 2025 schriftlich oder elektronisch (E-Mail: wasserbehoerde-einwendungen@heidelberg.de) erhoben werden.ii
- Öffentliche Bekanntmachung (105 KB)
Antrag der Weisse Flotte Heidelberg GmbH & Co. KG auf Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie die Verlängerung der baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Genehmigung für den weiteren Betrieb der schwimmenden Fahrgasthaltestelle für Personenschiffe
Die Weisse Flotte Heidelberg GmbH & Co. KG beantragte die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie die Verlängerung der baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Genehmigung für den weiteren Betrieb der schwimmenden Fahrgasthaltestelle für Personenschiffe, linkes Neckarufer - zwischen Neckar-km 24,820 und 24,861, Neckarstaden 25 in Heidelberg.
Antrag der Weisse Flotte Heidelberg GmbH & Co. KG auf Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den weiteren Betrieb der Landestellen für Personenschiffe
Die Weisse Flotte Heidelberg GmbH & Co. KG beantragte die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den weiteren Betrieb der errichteten Landestellen für Personenschiffe im Bereich der Stadthalle, linkes Neckarufer, Neckar-km 24,62 - 25,00 und im Bereich der Theodor-Heuss-Brücke, rechtes Neckarufer, Neckar-km 24,16 in Heidelberg.
Die Anträge liegen von Donnerstag, den 19. Dezember 2024, bis einschließlich Montag, den 20. Januar 2025, bei der Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.07 während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus und sind auch hier einsehbar. Einwendungen gegen die Vorhaben können bis einschließlich Montag, den 03. Februar 2025 schriftlich oder elektronisch (E-Mail: wasserbehoerde-einwendungen@heidelberg.de) erhoben werden.ii