Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Wahldienststelle Heidelberg
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg

Bundestagswahl 2025

Wann wird gewählt?

Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag ursprünglich auf Sonntag, den 28. September 2025, festgelegt.

Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag. Sobald im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages ein neuer Wahltag bekannt gemacht worden ist, werden wir hierüber informieren.

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die 598 Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages.Überhangmandate sind möglich.Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Heidelberg gehört zum Wahlkreis Nummer 274, der folgende Städte und Gemeinden umfasst:Stadt Heidelberg, Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Edingen-Neckarhausen, Stadt Eppelheim, Gemeinde Heddesheim, Stadt Hemsbach, Gemeinde Hirschberg, Gemeinde Ilvesheim, Stadt Ladenburg, Gemeinde Laudenbach, Stadt Schriesheim, Stadt Weinheim.

Wer kann gewählt werden?

Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) ausgeschlossen ist.

Wer ist wahlberechtigt?

Für die Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Außerdem sind auch diejenigen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Weitere Informationen und die benötigten Anträge finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) sind, anders als bei der Europawahl, auch dann nicht wahlberechtigt, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland leben. 

Wie können Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen?

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Weitere Informationen und die benötigten Anträge finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Wie wird gewählt?

Jede Wählerin/ jeder Wähler hat zwei Stimmen:

Mit der Erststimme wird der/die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. 

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Informationen der Bundeswahlleiterin

Die Bundeswahlleiterin stellt zahlreiche Informationen zur anstehenden Bundestagswahl 2025 auf ihrer Seite zur Verfügung. Mehr dazu

Geo-Daten zu den Wahlbezirken

Einen Stadtplan mit Einzeichnung der Wahlbezirke, Wahllokale und weiteren Infos erhalten Sie hier

Die GeoJSON-Datei zu den Wahlbezirken der Bundestagswahl 2025 in Heidelberg erhalten Sie als Download hier (648 KB)

Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 in Heidelberg

Die Ergebnisse der letzten Bundestagwahl 2021 in Heidelberg finden Sie hier

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