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69115 Heidelberg
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Heidelberger Feriengutscheine

Unterstützungsangebot für Familien mit Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+

„Ferien für alle“: unter diesem Motto bietet die Stadt Heidelberg mit den Feriengutscheinen seit vielen Jahren einzigartige Unterstützung beim Zugang zu Ferienangeboten für Familien mit wenig Geld. Nirgendwo sonst ist die Kostenübernahme für Ferienangebote so unkompliziert.
Bei Beantragung oder Verlängerung des Heidelberg-Passes/ Heidelberg-Passes+ in den Bürgerämtern erhalten Familien automatisch für jedes berechtigte Kind drei Feriengutscheine. 

Mehr Flexibilität, längere Gültigkeit, mehr Berechtigte: Zahlreiche Neuerungen ab 2023

Durch die Anhebung der Altersgrenze sind mehr Kinder und Jugendliche als zuvor berechtigt, Feriengutscheine zu beziehen. Der Wert der Gutscheine wurde auf 120 Euro erhöht. Die Gutscheine sind außerdem flexibler einsatzbar und länger gültig. 
Alle Erläuterungen dazu hier:

Kinder auf der Neckarwiese (Foto: Wetzel)

Informationen zu Feriengutscheinen

Was sind Feriengutscheine?

Mit den Feriengutscheinen wird Heidelberger Kindern und Jugendlichen aus Familien mit weniger Geld niedrigschwellig und unbürokratisch der Zugang zu ganztägigen Ferienangeboten und Ferienfreizeiten mit Übernachtung ermöglicht.
Jedes gutscheinberechtigte Kind/ jeder gutscheinberechtigte Jugendliche bekommt pro Jahr drei Feriengutscheine im Wert von jeweils 120 Euro.
Die Kosten übernimmt die Stadt Heidelberg. 
Die Gutscheine gelten für alle Ferienzeiträume innerhalb der beiden angegebenen Kalenderjahre. 

Die Feriengutscheine werden bei Verlust nicht ersetzt.

Wer bekommt Feriengutscheine?

Wer bekommt die Feriengutscheine?

Feriengutscheine erhalten Heidelberger Kinder und Jugendliche von 5 bis 17 Jahren mit gültigem Heidelberg-Pass/Heidelberg-Pass+. 
Informationen zu den Heidelberg-Pässen gibt es auf  www.heidelberg.de/heidelbergpass 

Wo erhält man die Feriengutscheine?

Wo erhält man die Feriengutscheine?

Die Feriengutscheine werden bei Ausstellung oder Verlängerung der Heidelberg-Pässe in allen Bürgerämtern ausgegeben. Sollte der Heidelberg-Pass/Heidelberg-Pass+ für das laufende Jahr bereits verlängert worden sein, können die Feriengutscheine auch nachträglich in den Bürgerämtern abgeholt werden.

Welche Angebote können mit Feriengutscheinen bezahlt werden?

Welche Angebote können mit Feriengutscheinen bezahlt werden?

Die Feriengutscheine können eingesetzt werden für Ferienangebote, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Anbieter ist anerkannter Träger der Jugendhilfe
  • Das Angebot umfasst eine Zeitdauer von mindestens fünf Werktagen mit mindestens sechs Stunden täglich. Ein viertägiges Ferienangebot in einer Woche mit einem Feiertag gilt als einwöchig. 
  • Das Angebot ist im Ferienportal der Stadt Heidelberg auf www.heidelberger-ferienportal.de gelistet und über den Filter „Feriengutschein einsetzbar“ als gutscheinfähig gekennzeichnet.

Ab 2023 neu: Sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können die Feriengutscheine sowohl für Angebote in Heidelberg als auch für Ferienfreizeiten mit Übernachtung im In- und Ausland eingesetzt werden. 

Ausgenommen sind die Kosten der Ferienbetreuungsmaßnahmen an Schulen durch päd aktiv e.V. und die Heidelberger Schulanfängerwochen.

Wie funktioniert die Bezahlung mit Feriengutscheinen?

Wie funktioniert die Bezahlung mit Feriengutscheinen?

Die Feriengutscheine können innerhalb des aufgedruckten Gültigkeitszeitraums entweder einzeln oder gesammelt eingesetzt werden. So können „angesparte“ Gutscheine auch für kostenintensivere Angebote innerhalb dieser beiden Kalenderjahre genutzt werden. 
Eine Ansammlung über den aufgedruckten Zeitraum hinaus ist nicht möglich. 
Die Feriengutscheine werden bei der Anmeldung beim Anbieter abgegeben. Sie können nur akzeptiert werden, wenn dem Anbieter der gültige Heidelberg-Pass/Heidelberg-Pass+ vorgelegt wird. 
Die Abrechnung mit der Stadt Heidelberg übernimmt der Veranstalter nach Beendigung des Ferienangebots.
Liegt der Teilnahmebeitrag unter dem Wert der eingesetzten Gutscheine, verfällt der Differenzbetrag. Ist der Teilnahmebeitrag höher, muss der Differenzbetrag von der Familie beim Anbieter bezahlt werden.

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