Ablauf des Einbürgerungsverfahrens
Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz den grundlegenden Ablauf des Einbürgerungsprozesses darstellen. Dieser kann sich im Detail von Person zu Person leicht unterscheiden, da wir uns immer an den Erfordernissen des Einzelfalls orientieren:
- Wenn Sie sich für eine Einbürgerung interessieren, dann nehmen Sie bitte vor Antragstellung Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen die persönlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung besprechen können. Für die erste Kontaktaufnahme sind persönliche Termine nicht notwendig. Dies ist im Einbürgerungsverfahren für Beratungen oder die Ausgabe von Formularen regelmäßig nicht notwendig. Bitte richten Sie deshalb Ihr Anliegen telefonisch oder elektronisch an uns.
- Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, übersenden wir Ihnen gerne den Einbürgerungsantrag mit den erforderlichen Formularen. Zu Ihrem Antrag müssen Sie weitere Unterlagen einreichen, z.B. Personenstandsurkunden, Personaldokumente, Sprachnachweis, Einbürgerungstest, Nachweise zu Einkommen und Wohnraum etc. Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Gerne teilen wir Ihnen die individuell erforderlichen Dokumente im Rahmen der Beratung mit
- Jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss einen eigenen Antrag auf Einbürgerung stellen. Kinder unter 16 Jahren können auch zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden
- Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen komplett haben, können Sie diese bei uns abgeben. Hierfür vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin zur persönlichen Antragsabgabe. Bitte bringen Sie zu diesem Termin alle Unterlagen vollständig mit. Fertigen Sie auch von allen Originaldokumenten Kopien an und bringen beides, also Original und Kopie, mit zur Abgabe.
- Wenn Sie alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht haben, wird Ihr Antrag in Bearbeitung genommen. Aufgrund der hohen Zahl an eingehenden Anträgen sowie der herausragenden Bedeutung der Einbürgerung, welche eine umfangreiche Prüfung unter Beteiligung verschiedener Behörden erforderlich macht, ist momentan bedauerlicherweise mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Über die Bearbeitungszeit können wir keine generellen Aussagen treffen, diese hängt vom Einzelfall ab und beträgt aktuell regelmäßig über ein Jahr. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden die eingehenden Einbürgerungsanträge in der zeitlichen Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet, weshalb eine bevorzugte Bearbeitung nicht möglich ist. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir melden uns bei Ihnen, sofern Unterlagen fehlen oder wir das Verfahren abschließen können
- Nachdem wir Ihren Antrag geprüft haben und Sie alle Voraussetzungen erfüllen, werden Sie von uns über den positiven Ausgang des Verfahrens benachrichtigt.
- Für den Abschluss der Einbürgerung wird dann ein persönlicher Termin vereinbart, bei dem Sie ein feierliches Gelöbnis ablegen müssen. Daran anschließend händigen wir Ihnen die Einbürgerungsurkunde aus, womit Sie dann offiziell die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- Anschließend können Sie einen deutschen Personalausweis und Reisepass bei Ihrem Bürgeramt beantragen und Sie genießen auch alle weiteren Vorzüge, welche die deutsche Staatsangehörigkeit mit sich bringt. Möglicherweise können Sie Ihre Namensführung an die deutsche Struktur angleichen, sofern Ihr Name nicht der deutschen Form entspricht. Dies erfolgt durch Namenserklärung beim Standesamt, die genauen Voraussetzung können Sie dort erfragen
Weitere Infos
Hier können Sie den Einbürgerungsantrag über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg herunterladen oder direkt online stellen