Welche Voraussetzungen müssen für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllt sein?
- Sie haben seit fünf Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung dieser Frist möglich, etwa bei hervorragenden Sprachkenntnissen und besonderen Integrationsleistungen. Auch für Ehegattinnen und Ehegatten bzw. Lebenspartner und Lebenspartnerinnen von deutschen Staatsangehörigen, Minderjährige unter 16 Jahren, die miteingebürgert werden sollen, und weitere Personengruppen gibt es besondere Bestimmungen
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und unterstützen keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen lehnen Sie ab, da diese mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z.B. Niederlassungserlaubnis, Freizügigkeitsberechtigung). Auch bestimmte andere Aufenthaltstitel können ausreichend sein
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienmitglieder ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) bestreiten. In bestimmten Konstellationen und für bestimmte Gruppen (z.B. ehemalige Gastarbeiter) kann unter Umständen hievon abgesehen werden
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Sie haben ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
Da es im Staatsangehörigkeitsrecht zahlreiche Ausnahmen und Sonderfälle gibt, ist es in jedem Fall ratsam, dass Sie vor einer Antragstellung mit uns in Kontakt treten. Gerne beraten wir Sie individuell und klären ab, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Die aufgeführten Voraussetzungen geben die aktuell geltende Rechtslage nach der zum 27.06.2024 in Kraft getretenen Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wieder.