Untere Forstbehörde
Die unteren Forstbehörden, in Baden-Württemberg die Stadt- und Landkreise, sind für die Forstverwaltung auf der Fläche tätig. Die Stadt Heidelberg für die gesamte Heidelberger Gemarkung mit Privat-, Landes- und Kommunalwald. Hier sind alle Tätigkeiten für alle Waldbesitzer gebündelt.
Zu den Aufgaben der unteren Forstbehörden gehören:
Für Alle:
- Forstschutz (Schutz vor Gefahren, die dem Wald durch Dritte drohen)
- Forstaufsicht (Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Waldbesitzer)
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Fachplanungen für den Wald auf örtlicher Ebene
- Umweltbildung (Waldpädagogik)
Im Privat- und Körperschaftswald:
- Beratung der Privatwaldbesitzer
- Betreuung und technische Hilfe im Privatwald gegen Kostenersatz
- Bearbeitung und Beratung forstlicher Fördermaßnahmen im Körperschafts- und Privatwald
Zum Behördenwegweiser der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg