Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Landschafts- und Forstamt
Abteilung Forst
Weberstraße 7
69120 Heidelberg

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Untere Forstbehörde

Die unteren Forstbehörden, in Baden-Württemberg die Stadt- und Landkreise, sind für die Forstverwaltung auf der Fläche tätig. Die Stadt Heidelberg für die gesamte Heidelberger Gemarkung mit Privat-, Landes- und Kommunalwald. Hier sind alle Tätigkeiten für alle Waldbesitzer gebündelt.

Landschafts- und Forstamt der Stadt Heidelberg

Zu den Aufgaben der unteren Forstbehörden gehören:

Für Alle:

  • Forstschutz (Schutz vor Gefahren, die dem Wald durch Dritte drohen)
  • Forstaufsicht (Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Waldbesitzer)
  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
  • Fachplanungen für den Wald auf örtlicher Ebene
  • Umweltbildung (Waldpädagogik)

Im Privat- und Körperschaftswald:

  • Beratung der Privatwaldbesitzer
  • Betreuung und technische Hilfe im Privatwald gegen Kostenersatz
  • Bearbeitung und Beratung forstlicher Fördermaßnahmen im Körperschafts- und Privatwald

Zum Behördenwegweiser der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg

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