Schwerbehindertenvertretung (SBV)
für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Der Schwerbehindertenvertretung ist zusammen mit den Schwerbehindertenvertreten der verschiedenen Dienststellen die gewählte Interessenvertretung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter gegenüber der Verwaltung.
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Zudem überwacht der die geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und sonstige Arbeitsschutzvorschriften.
Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet eng mit den Personalräten, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Verwaltung zusammen.