Plakatieren von Großflächenplakaten
in Heidelberg
Die Stadt Heidelberg bietet eine Vielzahl an städtischen Flächen an, die im Rahmen der Plakatierung von Großflächenplakaten genutzt werden können.
Die Standorte können genutzt werden für folgende Heidelberger Veranstaltungen:
- Veranstaltungen zur Förderung des Einzelhandelsstandorts Heidelberg (z. B. verkaufsoffene
Sonntage, Lange Nacht des Einkaufens, etc.), - mehrtägige Großveranstaltungen zu sozialen Themen,
- mehrtägige Großveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung und nicht unerheblicher Zuschauerzahl,
- Kulturveranstaltungen in der Zeit von März bis November eines jeden Kalenderjahres.
Als kulturelle Veranstaltungen werden insbesondere Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Vorträge, Theater- oder Tanzvorführungen gesehen, dabei muss der kulturell-(künstlerische) Wert deutlich im Vordergrund gegenüber der Geselligkeit, Politik, Bildung, Religion, Sport, Umwelt, Geographie oder Wissenschaft stehen. Die vorgenannte kulturelle Schwerpunktsetzung muss sich auch in der Gestaltung des Plakats widerspiegeln. Imagewerbung oder Werbung zu Marketingzwecken einzelner sind nicht zugelassen.
Der Plakatierungszeitraum für Großflächenplakate beginnt 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Der Plakatierungszeitraum endet anschließend mit den letzten Tag der Veranstaltung. Die Nutzungsgebühr für die Großflächenstandorte beträgt pro Standort und Kalendertag 0,29 €.
Pro Veranstaltung sind maximal 10 Standorte genehmigungsfähig.
Antragstellung
Für Kulturveranstaltungen gilt: Heidelberger Veranstaltende können ab dem 01. Januar eines Jahres bis zum 08. Februar einen Antrag auf Großflächenplakatierung stellen. Diese Anträge werden anschließend im Rahmen einer Sammelentscheidung genehmigt. Nach der Genehmigung der Plakatierung erhalten die Veranstaltenden die Erlaubnis zu Plakatieren sowie den dazugehörigen Gebührenbescheid.
Heidelberger Veranstaltende im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 der Großflächensatzung vom 21. November 2013 (GFlS) sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Heidelberg sowie alle juristischen Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen mit Sitz und Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Stadt Heidelberg, sofern die vorbezeichneten Personen oder Personenvereinigungen eine Veranstaltung in Heidelberg eigenverantwortlich und im eigenen Namen durchführen möchten. Veranstaltende, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können nach § 1 Absatz 2 Satz 2 GFIS im Einzelfall und nach Ermessen der Stadt eine Nutzungserlaubnis erhalten, wenn die Veranstaltung in Heidelberg stattfindet. Entscheidend ist, dass die Plakatierung nur für Veranstaltungen in Heidelberg zulässig ist und als zulässig im Sinne der Satzung eingestuft werden.
Weitere Informationen: Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünflächen für Großflächenplakate (174 KB)