Leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung
Die Leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung wurden vom Arbeitskreis Bürgerbeteiligung erarbeitet und im Juli 2012 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Sie bilden die Grundlage für alle laufenden Bürgerbeteiligungsverfahren in Heidelberg.
Frühzeitige Information durch die Vorhabenliste
Damit sich Bürgerinnen und Bürger wirksam beteiligen können, brauchen sie rechtzeitig Informationen über wichtige Projekte und Planungen der Stadt. Diese erhalten sie mit der so genannten Vorhabenliste, die die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Gemeinderat erstellt und fortlaufend aktualisiert. Die Vorhabenliste wird im Internet veröffentlicht und drei Mal jährlich aktualisiert.
Viele Wege führen zur Bürgerbeteiligung
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an wichtigen Vorhaben kann sowohl von der Verwaltung als auch von den Bürgerschaft selbst angeregt werden. Dazu müssen mindestens 1.000 Unterschriften für eine Bürgerbeteiligung bei einem bestimmten Vorhaben gesammelt werden. Anregungen für eine Bürgerbeteiligung können aber auch von Bezirksbeiräten, aus dem Gemeinderat selbst, vom Jugendgemeinderat, dem Ausländer- und Migrationsrat oder vom Oberbürgermeister kommen. In jedem Falle entscheidet der Gemeinderat über die Durchführung und die Finanzmittel für ein Beteiligungsverfahren.
Bürgerbeteiligung als Prozess gestalten
Eine Schwierigkeit von Bürgerbeteiligung ist häufig, dass insbesondere Großprojekte über Jahre hinweg geplant werden. Findet Bürgerbeteiligung zu früh statt, sind viele Fakten noch nicht bekannt – zu einem späteren Zeitpunkt sind hingegen oft schon wichtige Grundsatzentscheidungen gefallen. Daher werden die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich über die verschiedenen Planungsphasen hinweg beteiligt. Das Beteiligungskonzept ist im Vorfeld mit sachverständigen Vertreterinnen und Vertretern aus dem Stadtteil und/oder in der Thematik aktiven Gruppierungen abzustimmen.
Verbindlichkeit sicherstellen
Bürgerbeteiligung lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass ihre Anliegen gehört und ernst genommen werden. Daher hat der Arbeitskreis Wert darauf gelegt, dass Beteiligungsprozesse eine klare Verbindlichkeit erhalten. Die zentralen Inhalte der Leitlinien wurden in Form einer Satzung vom Gemeinderat verabschiedet. Darin wird zum Beispiel festgeschrieben, was ein Beteiligungsprozess beinhalten muss und was mit den Beteiligungsergebnissen geschieht.
Die Entstehung der Leitlinien
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, der die Leitlinien verfasst hat, setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderats, der Verwaltung und der Bürgerschaft zusammen. Die Bürgerinnen und Bürger hatten im Anschluss an die Entwicklung der Leitlinien die Möglichkeit, auf verschiedenen Veranstaltungen ihre Anmerkungen, Fragen und Anregungen einzubringen.