Kulturinstitutionen, die von der Stadt gefördert werden, sowie nicht kommerzielle Heidelberger Vereine und Gruppen, die kulturelle Veranstaltungen in der Stadt durchführen, können auf den Kultursäulen kostenlos für ihre in Heidelberg stattfindenden Veranstaltungen plakatieren.
Als kulturelle Veranstaltungen werden insbesondere Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Vorträge, Theater- oder Tanzvorführungen gesehen, dabei muss der kulturell-(künstlerische) Wert deutlich im Vordergrund gegenüber der Geselligkeit, Politik, Bildung, Religion, Sport, Umwelt, Geographie oder Wissenschaft stehen. Die vorgenannte kulturelle Schwerpunktsetzung muss sich auch in der Gestaltung des Plakats widerspiegeln. Imagewerbung oder Werbung zu Marketingzwecken einzelner sind nicht zugelassen.
Es stehen insgesamt 41 Kultursäulen zur Verfügung, die gleichmäßig im Stadtgebiet Heidelberg (Standortliste (107 KB)) verteilt sind.
Die Plakatierung erfolgt nach einem vorgegebenen Dekadenterminplan 2024 (113 KB) / Dekadenterminplan 2025 (112 KB). Das Veranstaltungsdatum muss innerhalb der Dekade liegen. Wenn der Vorverkauf oder die Anmeldefrist für eine Veranstaltung beworben werden soll, die in einer späteren Dekade stattfindet, bitten wir Sie, den Vorverkaufsstart oder den Anmeldebeginn auf dem Plakat anzugeben.
Die Plakatabgabe erfolgt zu den im Dekadenplan angegebenen Terminen bei:
Bürger- und Ordnungsamt Frau Vierling Zimmer 2.04 Bergheimer Straße 69 69115 Heidelberg
Ob ein Plakat auf den Kultursäulen plakatiert werden kann, entscheidet das Bürger- und Ordnungsamt.
Wofür kann geworben werden?
Kulturinstitutionen, die von der Stadt gefördert werden, sowie nicht kommerzielle Heidelberger Vereine und Gruppen, die kulturelle Veranstaltungen in der Stadt durchführen, können auf den Kultursäulen kostenlos für ihre in Heidelberg stattfindenden Veranstaltungen plakatieren.
Als kulturelle Veranstaltungen werden insbesondere Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Vorträge, Theater- oder Tanzvorführungen gesehen, dabei muss der kulturell-(künstlerische) Wert deutlich im Vordergrund gegenüber der Geselligkeit, Politik, Bildung, Religion, Sport, Umwelt, Geographie oder Wissenschaft stehen. Die vorgenannte kulturelle Schwerpunktsetzung muss sich auch in der Gestaltung des Plakats widerspiegeln. Imagewerbung oder Werbung zu Marketingzwecken einzelner sind nicht zugelassen.
Nicht zulässig ist Werbung für Veranstaltungen, die gegen die geltenden Bestimmungen der Straf- und Ordnungswidrigkeitsgesetze, des Jugendschutzes, sonstige gesetzliche Vorschriften oder bestehende Urheberrechte verstoßen. Werbung für diskriminierende, sexistische, jugendgefährdende, volksverhetzende, rassistische und gewaltverherrlichende Veranstaltungen ist verboten. Dies gilt auch für Werbung für Veranstaltungen von verbotenen Parteien und Werbung, die vom Deutschen Werberat beanstandet wurde.
Produktwerbung darf auf den Plakaten nicht enthalten sein, insbesondere nicht für Tabak, Tabakerzeugnisse oder alkoholische Getränke.
Was ist bei der Plakatabgabe zu beachten?
Im Stadtgebiet Heidelberg gibt es insgesamt 41 Kultursäulen in unterschiedlichen Größen. Daher gilt folgende Regelung:
Die ersten elf Plakatsätze, die abgegeben werden, können mit 41 Plakaten plakatiert werden.
Die nächsten neun Plakatsätze, die abgegeben werden, können mit 31 Plakaten plakatiert werden.
Die letzten vier Plakatsätze, die abgegeben werden, können mit 25 Plakaten plakatiert werden.
Ein Plakat dient jeweils als Ersatzplakat für den Plakatierer.
Wenn nicht 41 Plakate auf den Kultursäulen aufgehängt werden können, können Sie die übrigen Plakate zur anderweitigen Bewerbung Ihrer Veranstaltung nutzen
Die Plakatgröße beträgt maximal DIN A1 oder DIN A2. Querformate sind ausgeschlossen.
Das Veranstaltungsdatum muss innerhalb der Dekade liegen. Wenn der Vorverkauf oder die Anmeldefrist für eine Veranstaltung beworben werden soll, die in einer späteren Dekade stattfindet, bitten wir Sie, den Vorverkaufsstart oder den Anmeldebeginn auf dem Plakat anzugeben.
Die Plakate müssen auf Affichenpapier gedruckt sein. Affichenpapier ist laut DIN 6730 weißes Druckpapier, holzfrei, nassfest, vollgeleimt, auch einseitig glatt, muss bedruckt und gefaltet im Wasser begrenzte Zeit lagerbar sein, bevor es angeklebt wird. Die Rückseite ist meistens blau. Das Flächengewicht beträgt in der Regel mindestens 115 g/m². Plakate, die auf normalem Kopierpapier oder Glanzdruckpapier gedruckt sind, können nicht plakatiert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Plakate gefaltet sein müssen. Dazu legen Sie das Plakat mit der bedruckten, lesbaren Seite vor sich und falten das Plakat von unten so weit nach oben, bis ein ca. 5 cm großer Rand verbleibt. Danach falten Sie das Plakat von rechts nach links und zwar ebenfalls so, dass links auch ein ca. 5 cm großer Rand verbleibt. Ein DIN A2 großes Plakat wird nur einmal von unten nach oben gefaltet bis oben ein ca. 5 cm breiter Rand verbleibt.
Weitere Werbemöglichkeiten
Nach dem Werbeanlagenvertrag gewährt die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH für die Nutzung von Litfaßsäulen, City-Light-Poster und Mega-Light-Werbeanlagen ortsansässigen Vereinen und Gesellschaft die von der Stadt institutionell gefördert werden und ortsansässigen Vereinen und Gesellschaften kultureller und sportlicher Art für Hinweise ohne überwiegende Produktwerbung einen Nachlass von 50% auf die jeweiligen Grundpreise.
Ansprechpartnerin
Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH Frau Brücken Region Mitte Platz der Einheit 1 Kastor Tower 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 1543-364 E-Mail: cbruecken@stroeer.de Internet: www.stroeer.de
Das Wichtigste in Kürze
Die Plakatierung auf den Kultursäulen ist kostenlos.
Voraussetzung für die Plakatierung ist, dass es sich um eine kulturelle Veranstaltung handelt, die in Heidelberg stattfindet. Veranstaltende können Kulturinstitutionen sein, die von der Stadt gefördert werden, sowie nicht kommerzielle Heidelberger Vereine und Gruppen.
Die Abgabe der Plakate erfolgt zu den im Dekadenterminkalender genannten Terminen im Bürgeramt Mitte, Zimmer 2.04.
Das Veranstaltungsdatum muss innerhalb der vorgegebenen Dekade liegen.
Für die Plakatierung werden bis zu 41 Plakate benötigt, die genaue Erklärung der gestaffelten Annahme finden Sie oben.
Die Plakatgröße beträgt A1 oder A2. Querformate sind ausgeschlossen.
Die Plakate müssen auf Affichenpapier gedruckt sein und sind gemäß der oben stehenden Anleitung zu falten.