Qualifizierte Kindertagespflege. Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege benötigen alle Kindertagespflegepersonen eine umfangreiche Qualifizierung. Zudem sind Sie verpflichtet, jährliche Fortbildungen zu absolvieren. Das Kinder- und Jugendamt erteilt den Kindertagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis für den eigenen Haushalt oder für angemietete Räumlichkeiten und steht in engem Kontakt mit den Kindertagespflegepersonen. Bei Bedarf können die Eltern eine qualifizierte Kindertagespflegeperson auch als sogenannte Kinderfrau im eigenen Haushalt anstellen.
Kinder- und Jugendamt vermittelt freie Kindertagespflegestellen: Wesentliche Gründe für Eltern, die sich bei der Betreuung ihres Kindes für die Kindertagespflege entscheiden, sind die familiennahe Betreuung, individuelle Betreuungszeiten und kleine Gruppen. Das Kinder- und Jugendamt ist gerne bei der Vermittlung von Kindertagespflegestellen behilflich. Unabhängig davon können sich Eltern über Kindertagespflegestellen in den Heidelberger Stadtteilen informieren und selbst Kontakt zu den Kindertagespflegepersonen aufnehmen.
Heidelberg fördert Kindertagespflege: Wer sein Kind statt in der Krippe lieber von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen möchte, erhält Unterstützung von der Stadt. Eltern, deren Kind zwischen ein und drei Jahre alt ist, haben Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege. Für Kinder die jünger oder älter sind kann unter bestimmten Voraussetzungen Förderung in Kindertagespflege gewährt werden.
Alternative oder Ergänzung zur Kita: Familienähnliche Betreuung, individuelle Betreuungszeiten und kleine Gruppen - das sind die häufigsten Gründe, warum sich Eltern für das Modell Kindertagespflege entscheiden. Die Kindertagespflege kann aber auch als Ergänzung zu einem anderen Betreuungsangebot im Rahmen einer Randzeitbetreuung gewährt werden. Qualifizierte Kindertagespflegepersonen, die eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes haben, betreuen alleine bis zu fünf Kinder oder zu zweit bis zu zehn Kinder. Betreut wird entweder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der jeweiligen Familie oder in angemieteten Räumen. Die zentrale Vermittlung von Plätzen in der Kindertagespflege übernimmt das Kinder- und Jugendamt Heidelberg. Eltern können aber auch selbst Kontakt zu einer Kindertagespflegeperson aufnehmen.
Informationen für Eltern
Wer sein Kind von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen möchte, erhält Unterstützung von der Stadt. Eltern, deren Kind zwischen ein und drei Jahre alt ist, haben Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege. Für Kinder, die jünger oder älter sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen Förderung in Kindertagespflege gewährt werden.
Bei Erfüllung der förderrechtlichen Voraussetzungen erhält die Kindertagespflegeperson für die Betreuung eines Heidelberger Kindes eine Geldleistung in Höhe von 7,70 Euro pro Betreuungsstunde vom Kinder- und Jugendamt.
Eltern zahlen einen monatlichen Kostenbeitrag, dessen Höhe sich nach dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden richtet. Die Kostenbeitragstabelle finden Sie im Antrag auf Förderung in Kindertagespflege auf Seite 6. Werden mehrere Kinder einer Familie betreut, wird eine Geschwisterermäßigung gewährt (siehe Antrag auf Förderung in Kindertagespflege Seite 7).
Der Kostenbeitrag wird bei Vorliegen eines Heidelberg-Passes für die Dauer dessen Gültigkeit ganz erlassen.
Möchten Sie die Förderung in Kindertagespflege in Anspruch nehmen, stellen Sie bitte etwa 3 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn den Antrag auf Förderung in Kindertagespflege. Ihre Kindertagespflegeperson füllt parallel die Erklärung der Kindertagespflegeperson aus. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie unabhängig von der Antragstellung beim Kinder- und Jugendamt Heidelberg auch einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag mit Ihrer Kindertagespflegeperson schließen.
Ggf. Nachweise über die Berufstätigkeit der Personensorgeberechtigten
Hinweise: Die Antragsunterlagen sind online als PDF-Datei zum Ausfüllen verfügbar. Als Hilfe zur Selbsteinschätzung des für den Kostenbeitrag maßgebenden Haushaltseinkommen dient unser Berechnungsbogen (siehe Antrag auf Förderung Seite 10). Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Datenverarbeitung.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Kinder- und Jugendamt Eppelheimer Str. 13 69115 Heidelberg Telefon: 06221 58-37790 / 58-37642 / 58-37217 / 58-37643 E-Mail: tagespflege@heidelberg.de
Informationen für Kindertagespflegepersonen
Die Stadt Heidelberg gewährt Heidelberger Kindertagespflegepersonen neben der Förderleistung in Höhe von 7,70 Euro pro Betreuungsstunde und Kind unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche, freiwillige Leistungen:
Beteiligung an den Kosten für die Kaltmiete: Kindertagespflegepersonen, die Kinder außerhalb ihrer eigenen Wohnung in anderen geeigneten Räumen betreuen, können eine Beteiligung an der Kaltmiete in Höhe von maximal 100,00 Euro pro für Heidelberger Kinder bereitgestelltem Platz und Monat erhalten, sofern sie von den Eltern keine zusätzlichen Betreuungskosten erheben. Erkundigen Sie sich gern bei der Fachberatung Kindertagespflege.
Beteiligung an den Kosten für Vertretungskräfte: Kindertagespflegepersonen, die für den Fall einer Abwesenheit (zum Beispiel durch Krankheit) mittels Vertretung ein gleichwertiges Betreuungsangebot bereitstellen, können hierfür eine städtische Beteiligung in Höhe von maximal 50,00 Euro pro für Heidelberger Kinder bereitgestelltem Platz und Monat erhalten, sofern sie von den Eltern keine zusätzlichen Betreuungskosten erheben. Erkundigen Sie sich gern bei der Fachberatung Kindertagespflege.
Beteiligung an den Kosten für Elternarbeit: Kindertagespflegepersonen können für halbjährliche Elternabende eine städtische Beteiligung in Höhe von 25,00 Euro erhalten. Für Erstgespräche sowie halbjährliche Entwicklungsgespräche können Sie eine städtische Beteiligung in Höhe von 10 Euro erhalten. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis über die Teilnahme an den Fortbildungen nach Ziffer 1.3 e) der VwV Kindertagespflege. Außerdem dürfen von den Eltern keine zusätzlichen Betreuungskosten erhoben werden. Erkundigen Sie sich gern bei der Fachberatung Kindertagespflege.