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Bürger- und Ordnungsamt
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-1 79 00

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Erstsemester-Studierende, die neu nach Heidelberg ziehen, erhalten einmalig ÖPNV-Kosten erstattet

Auch Auszubildende, die wegen dem Start der Ausbildung nach Heidelberg ziehen erhalten die ÖPNV-Kosten erstattet

Ein besonderes Willkommensgeschenk für Neubürgerinnen und Neubürger hält die Stadt Heidelberg bereit:

Erstsemester-Studierende (Grundstudium), Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende zum Start der Schule bzw. der Ausbildung, die ihre Haupt- oder alleinige Wohnung nach dem 1.7. (Sommersemester) des Vorjahres bzw. 1.1. (Wintersemester) des laufenden Jahres in Heidelberg begründet haben, erhalten die ÖPNV-Kosten bis maximal 182,50 Euro erstattet.

Sie müssen das Ticket oder die Zeitkarten kaufen und dann mit dem Antrag mit Unterlagen an das Bürgeramt schicken.

Die Kosten werden erstattet.

Wenn die Haupt- oder alleinige Wohnung allerdings nicht bis zum nächsten 1.7. besteht, wird die Erstattung zurückgefordert.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt. Durch den kommunalen Finanzausgleich erhält jede Kommune Geld für die Bürgerinnen und Bürger, die mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. Bürgerinnen und Bürger, die mit Nebenwohnung gemeldet sind nutzen ebenfalls die kommunale Infrastruktur, die Stadt erhält hierfür jedoch keinen Finanzausgleich. Der 30.6. jeden Jahres ist der für den kommunalen Finanzausgleich relevante Stichtag.

Antrag auf Kostenerstattung zum Download

Bitte ausgefüllt an das Bürger- und Ordnungsamt schicken oder dort abgeben.

(Erstellt am 26. Oktober 2020)
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