Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Andrea Meixner
Amt für Soziales und Senioren
Bergheimer Str. 155
69115 Heidelberg

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Freizeit

Gerade wenn man nicht viel Geld hat, ist es sehr wichtig, soziale Kontakte zu pflegen und am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen (siehe auch „Kultur und Medien“). Kommerzielle Angebote im Freizeitbereich sind aber leider oft sehr teuer. Der Heidelberg-Pass und der Heidelberg-Pass + bieten hier Unterstützung und auch sonst gibt es günstige und kostenlose Möglichkeiten zu einer guten Freizeitgestaltung.

Heidelberg-Pass und Heidelberg-Pass +

Es gibt zwei Varianten des Heidelberg-Passes: Den Heidelberg-Pass + und den Heidelberg–Pass.

Anspruchsberechtigt für den Heidelberg-Pass+ sind:

  • Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit
    mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, das mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind
  • Bezieher und Bezieherinnen von Kriegsopferfürsorgeleistungen
  • Bürger und Bürgerinnen ab 65
  • Rentner und Rentnerinnen

soweit diese Personen nur über ein, die entsprechende Einkommensgrenze nicht überschreitendes Einkommen verfügen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben.

Anspruchsberechtigt für den Heidelberg-Pass sind Bezieher und Bezieherinnen von:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Asylbewerbungsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Grundsicherung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Wohngeld
  • Kindergeldzuschlag

Alle, die einen Anspruch auf Sozialleistungen haben, also Bezieher und Beziehrinnen von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) sowie Sozialgeld, Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld mit minderjährigen Kindern oder Kinderzuschlag, bekommen den Heidelberg-Pass. Heidelberg-Pass-Besitzende haben im wesentlichen Anspruch auf alle Leistungen des Heidelberg-Passes+, müssen aber in Teilbereichen wie beim Mittagessen oder einer Vereinsmitgliedschaft bei den zuständigen Leistungsträgern Einzelanträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung stellen.

Die Heidelberg-Pässe werden von den Bürgerämtern der Stadt ausgegeben und müssen dort beantragt werden. Diese erteilen auch Auskünfte zur Beratung der Heidelberg-Pässe. Erforderlich sind ein ausgefüllter Antrag und die Einkommensnachweise der letzten 3 Monate. Bei Erstausstellung werden zusätzlich noch Lichtbilder aller Familienmitglieder ab 6 Jahren benötigt und bei Verlängerungen die abgelaufenen Heidelberg-Pässe.

Bürgerämter befinden sich in allen Stadtteilen. Das (Haupt-) Bürgeramt der Stadt befindet sich in der Bergheimer Straße 69
Telefon: +49 6221 58-17000
E-Mail: buergeramt@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de

Vergünstigungen gibt es mit dem Heidelberg-Pass + und dem Heidelberg-Pass zum Beispiel für:

  • Übernahme von Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen ab Geburt bis Ende der Grundschulzeit
  • Kostenloses Mittagessen in allen Kindertagesstätten
  • Mittagessen für Kinder in öffentlichen Heidelberger Schulen
  • Vereinsmitgliedschaften
  • Eintritt in Schwimmbäder
  • Eintritt Kurpfälzisches Museum
  • Eintritt Tiergarten
  • Stadtbücherei
  • Theater, Orchester und Jugendtheater der Stadt
  • Volkshochschule und die Akademie für Ältere
  • Musik- und Singschule
  • Städtischer Ferienpass
  • Tickets RNV
  • Klimaschutzmaßnahmen
  • Feriengutscheine für Kinder (siehe „Kinder und Jugend“).

Die genauen Details können bei den Bürgerämtern erfragt oder auf der Homepage der Stadt nachgeschaut werden. Dort gibt es auch ein Online Antragsformular. Heidelberg-Pass-Besitzende müssen für ihre minderjährigen Kinder in Teilbereichen wie zum Beispiel einer Vereinsmitgliedschaft bei den zuständigen Leistungsträgern (Jobcenter oder Sozialamt) Einzelanträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung stellen.

Kulturfenster e.V.

Kirchstraße 16, 69115 Heidelberg                                               
Telefon: +49 6221 13748-60
Fax: +49 6221 13748-79
Email: kontakt@kulturfenster.de
Internet: www.kulturfenster.de
Kultur- und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und Familien

Kulturpass

Heidelberger Zweigstelle
Bergheimer Straße 144, 69115 Heidelberg, (Nachbarschaftsraum)
Telefon: +49 6221 3219174
E-Mail: heidelberg@kulturparkett-rhein-neckar.de
Internet: www.kulturparkett-rhein-neckar.de
Dienstag: 17 bis 18.30 Uhr, außerhalb der Öffnungszeiten bitte an die Hauptstelle in Mannheim wenden.

Kulturparkett Rhein-Neckar e.V.
S 3,12, 68161 Mannheim
Telefon: +49 621 44599550
E-Mail: info@kulturparkett-rhein-neckar.de
Mittwoch: 15 bis 17 Uhr
Telefonische Beratung: Montag: 16 bis 17 Uhr und Mittwoch: 13 bis 14 Uhr

Herausgeber des Kulturpasses ist der Verein „Kulturparkett Rhein-Neckar e.V.“. Mit dem Kulturpass können Menschen, welche den Heidelberg-Pass und den Heidelberg-Pass + haben, kostenlos Karten für eine Vielzahl von kulturellen Veranstaltungen in der Metropolregion erhalten. Die Ausgabe erfolgt bei allen Bürgerämtern zusammen mit der Ausstellung der Heidelberg-Pässe. Die aktuellen Karten (Programm) finden Sie auf der Homepage des Kulturparketts: www.kulturparkett-rhein-neckar.de

Landesfamilienpass

Der Landesfamilienpass wird, wie der Heidelberg-Pass, von den Bürgerämtern der Stadt ausgegeben und muss dort beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind
  • Familien, die SGB II- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit einem oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die wohngeldberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

An die Inhabenden des Landesfamilienpasses werden jährlich von den Bürgerämtern Gutscheine ausgegeben mit denen zahlreiche Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg ermäßigt oder kostenlos besucht werden. Beispielsweise das Heidelberger Schloss, das Badisches Landesmuseum Karlsruhe und das Museum für Technik und Arbeit in Mannheim ausgegeben.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Offene Hilfen der Lebenshilfe Heidelberg e.V.

Projekt Zukunft der Offenen Hilfen /Lebenshilfe Heidelberg e.V.

Sportkreis Heidelberg

Haus am Harbigweg 5, 69124 Heidelberg
Telefon: +49 6221 43205-0 
Fax: +49 6221 43205-29
E-Mail: info@sportkreis-heidelberg.de
Internet: www.sportkreis-heidelberg.de
Beiträge für Vereinsmitgliedschaften werden im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (siehe „Kinder und Jugend“) bezuschusst. Der Mitgliedschaftsbeitrag in Heidelberger Sportvereinen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird im ersten Jahr der Mitgliedschaft mit bis zu 50 € gefördert. In den Folgejahren übernimmt die Stadt Heidelberg (max. 50 €), der Heidelberger Sportverein und der/die Heidelberg-Pass +-Inhaber und Inhaberinnen jeweils ein Drittel des Jahresbetrags.

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