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Leistungen

Anzeige einer Ordnungswidrigkeit

Privatanzeige von Ordnungswidrigkeiten

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Rechtsamt der Stadt Heidelberg

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Die Einhaltung von Ordnungsvorschriften und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten obliegt als sogenannte hoheitliche Aufgabe den Behörden. Eine Anzeige verpflichtet die Stadt Heidelberg zur Prüfung, ob tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ihre Verfolgung geboten ist. Da eine Privatanzeige alleine aber noch kein Beweismittel ist, kann ein Verfahren nur eingeleitet werden, wenn fallrelevante Angaben und Beweise (wie zum Beispiel Fotos) vorliegen.

 

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit melden möchten, dann verwenden Sie bitte eines der folgenden beiden Formulare.

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