Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Kinder- und Jugendamt
Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 85 10

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Geschwisterermäßigung

Das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder ab Geburt bis zum Schuleintritt wird von der Stadt Heidelberg in enger Zusammenarbeit mit vielen freien Trägern bereitgestellt.
Bei eigenen Einrichtungen gewährt die Stadt Heidelberg Geschwisterermäßigungen. Da die freien und privat-gewerblichen Träger von Kindertageseinrichtungen auf kalkulierbare Einnahmen angewiesen sind, gewähren diese Träger in der Regel keine entsprechend hohen Geschwisterermäßigungen. Darum hat der Gemeinderat beschlossen, Eltern mit mehreren kostenpflichtig betreuten Kindern direkt bei den Kosten für einen Betreuungsplatz zu entlasten.
Ab September 2020 können Eltern einen bargeldlosen Gutschein über eine Geschwisterermäßigung für die Betreuung ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung eines freien oder privat-gewerblichen Trägers erhalten. Der Gutscheinbetrag wird vom geschuldeten Betreuungsentgelt abgezogen und reduziert diesen somit unmittelbar.
Für Familien mit niedrigen Einkünften kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Heidelberg-Pass/Heidelberg-Pass+ ausgestellt werden. In diesem Fall werden die Betreuungsentgelte und die Aufwendungen für das Mittagessen Kinder ab Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit von der Stadt Heidelberg übernommen. 

Hier gehts zum Heidelberg Pass 

Wer kann eine Geschwisterermäßigung bekommen?

Heidelberger Familien mit mehreren kostenpflichtig betreuten Kindern, deren Kind im Alter ab Geburt bis Schuleintritt eine Kindertageseinrichtung eines freien oder privat-gewerblichen Trägers besucht und zeitgleich unterhaltsberechtigte Geschwister in einer Kindertageseinrichtung oder im Grundschulalter ergänzend zur schulischen Betreuung von einem Träger der Jugendhilfe oder einer Tagespflegeperson kostenpflichtig betreut werden.
 
Zur Ermittlung der Einkünfte nutzen Sie bitte den Berechnungsbogen (siehe unten) mit den entsprechenden Hinweisen.
 
Abhängig von dem zu entrichtenden Betreuungsentgelt, der Anzahl der kostenpflichtig betreuten Kinder sowie den jeweils aktuellen positiven Einkünften der Haushaltsgemeinschaften, in denen das Kind lebt, sind Prozentsätze festgelegt, um die sich das geschuldete Betreuungsentgelt entsprechend reduziert.

Antrag und Bewilligung

Das Antragsformular ist online als PDF-Datei zum Ausfüllen und Ausdrucken verfügbar (siehe unten); dort befindet sich auch ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zum Thema Geschwisterermäßigung und eine Information zur Datenverarbeitung und ein Formblatt, auf dem die Kindertageseinrichtung die anfallenden monatlichen Betreuungsentgelte bestätigen soll. Diese Unterlagen erhalten Sie auch in den Bürgerämtern und im Kinder- und Jugendamt.

Nachdem die Betreuungseinrichtung die Betreuung des Kindes bestätigt hat, geben die Eltern den vollständig ausgefüllten Antrag beim Bürgeramt ab oder senden ihn an das Kinder- und Jugendamt, Eppelheimer Str. 13, 69115 Heidelberg. 
Die Bewilligung des entsprechenden Gutscheins wird vom Kinder- und Jugendamt ausgestellt und den Eltern auf dem Postweg zugesandt.
Eltern zahlen dann nur noch das um den Gutscheinbetrag reduzierte monatliche Betreuungsentgelt an die Einrichtung.

Die Gutscheine gelten maximal ein Jahr und müssen rechtzeitig neu beantragt werden (genaue Daten stehen in der Bewilligung).

Einen Antrag auf einen Betreuungsgutschein für die Kleinkindbetreuung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen gleichzeitig mit dem Antrag auf Geschwisterermäßigung zu stellen (diese Option ist im Antragsformular enthalten).

Weitere Infos

Antragsformular 
Anlage 1 Merkblatt
Anlage 2 Berechnungsbogen
Anlage 3 Information zur Datenverarbeitung
Anlage 4 Bestätigung Kindertageseinrichtung

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