Leitlinien Bürgerbeteiligung: Anregungen von Bürgern eingearbeitet
In den vergangenen Monaten war die Meinung der Bürgerinnen und Bürger in Sachen Bürgerbeteiligung gefragt. Nachdem der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung einen Entwurf für Leitlinien erarbeitet hatte, konnte dieser von der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung kommentiert werden. Rund 140 Anregungen sind bis Ende Mai eingegangen, die der Arbeitskreis am Dienstag, 12. Juni 2012, diskutiert und in die Leitlinien eingearbeitet hat.
Prof. Helmut Klages, der den Arbeitskreis gemeinsam mit Privatdozentin Dr. Angelika Vetter und Frank Ulmer geleitet hat, zeigte sich beeindruckt: „Nicht nur die Anzahl, sondern vor allem die Qualität der Rückmeldungen ist beeindruckend. Das zeigt, wie intensiv sich alle Beteiligten mit den Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung auseinandergesetzt haben.“
Die Leitlinien wurden in einigen wichtigen Punkten ergänzt und in weiten Teilen auch verständlicher formuliert. Der Arbeitskreis verabschiedete die Leitlinien einstimmig bei einer Enthaltung.
Wichtige Ergänzungen, die der Arbeitskreis aufgrund der Rückmeldungen vorgenommen hat, sind beispielsweise, dass bei der Sammlung von Unterschriften zur Anregung von Bürgerbeteiligung alle Einwohnerinnen und Einwohner Heidelbergs unabhängig von ihrer Nationalität unterschriftsberechtigt sind. In Bezug auf vorhabenbezogene Bebauungspläne, also die Schaffung von Baurecht für ein einzelnes Bauprojekt, soll in Zukunft schon vor dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats Bürgerbeteiligung stattfinden. So soll erreicht werden, dass die Planungen noch nicht zu weit fortgeschritten sind, um Anregungen noch berücksichtigen zu können.
Kontrovers diskutiert wurde über die Rolle der Stadtteilvereine. Letztendlich verständigte sich der Arbeitskreis mehrheitlich auf den Vorschlag, dass gemeinnützige Vereine, die seit mindestens fünf Jahren im Vereinsregister eingetragen und nach ihrer Satzung verpflichtet sind, sich für die öffentlichen Belange ihres Stadtteils einzusetzen, durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung beim Gemeinderat Bürgerbeteiligung an einem Vorhaben in dem jeweiligen Stadtteil anregen können.