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Leistungen

Personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz

Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Parkplatz vor der Wohnung oder der Arbeitsstätte beantragen. Zum Beispiel dann, wenn Parkraummangel herrscht und kein eigener (Garagen-)Stellplatz existiert. Sind diese Vorraussetzungen gegeben, stellt das Amt für Mobilität einen mit Nummer versehenen Parkausweis aus. Der reservierte Parkplatz wird dann mit dieser Nummer versehen und durch Beschilderung als reservierter Schwerbehindertenparkplatz markiert.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es liegt eine nachgewiesene Schwerbehinderteneigenschaft vor.

Die Einrichtung eines personenbezogener Schwerbehindertenparkplatzes ist möglich.

Es besteht keine Möglichkeit

- das eigene Fahrzeug in zumutbarer Nähe der Wohnung / Arbeitsplatz auf einem privaten Parkplatz abzustellen oder einen Parkplatz anzumieten

- den privater vorhandenen Stellplatz zu nutzen (Begründung ist beizufügen).

Die Einrichtung eines personenbezogener Schwerbehindertenparkplatzes ist grundsätzlich möglich.

 

Verfahrensablauf

Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an das Amt für Mobilität senden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

- Personalausweis

- Führerschein

- Schwerbehindertenausweis

Kosten

keine

Hinweise

keine weiteren Hinweise

Freigabevermerk

Stadt Heidelberg - 01.03.2024

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