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Personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz
Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Parkplatz vor der Wohnung oder der Arbeitsstätte beantragen. Zum Beispiel dann, wenn Parkraummangel herrscht und kein eigener (Garagen-)Stellplatz existiert. Sind diese Vorraussetzungen gegeben, stellt das Amt für Mobilität einen mit Nummer versehenen Parkausweis aus. Der reservierte Parkplatz wird dann mit dieser Nummer versehen und durch Beschilderung als reservierter Schwerbehindertenparkplatz markiert.
Onlineantrag und Formulare
- Antrag auf personenbezogenen Sonderparkplatz
Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an das Amt für Mobilität schicken
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es liegt eine nachgewiesene Schwerbehinderteneigenschaft vor.
Die Einrichtung eines personenbezogener Schwerbehindertenparkplatzes ist möglich.
Es besteht keine Möglichkeit
- das eigene Fahrzeug in zumutbarer Nähe der Wohnung / Arbeitsplatz auf einem privaten Parkplatz abzustellen oder einen Parkplatz anzumieten
- den privater vorhandenen Stellplatz zu nutzen (Begründung ist beizufügen).
Die Einrichtung eines personenbezogener Schwerbehindertenparkplatzes ist grundsätzlich möglich.
Verfahrensablauf
Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an das Amt für Mobilität senden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Führerschein
- Schwerbehindertenausweis
Kosten
keine
Hinweise
keine weiteren Hinweise
Freigabevermerk
Stadt Heidelberg - 01.03.2024