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Leistungen

Geschwisterermäßigung

Das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder ab Geburt bis zum Schuleintritt wird von der Stadt Heidelberg in enger Zusammenarbeit mit vielen freien Trägern bereitgestellt.
Bei eigenen Einrichtungen gewährt die Stadt Heidelberg Geschwisterermäßigungen. Da die freien und privat-gewerblichen Träger von Kindertageseinrichtungen auf kalkulierbare Einnahmen angewiesen sind, gewähren diese Träger in der Regel keine entsprechend hohen Geschwisterermäßigungen. Darum hat der Gemeinderat beschlossen, Eltern mit mehreren kostenpflichtig betreuten Kindern direkt bei den Kosten für einen Betreuungsplatz zu entlasten.
Ab September 2020 können Eltern einen bargeldlosen Gutschein über eine Geschwisterermäßigung für die Betreuung ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung eines freien oder privat-gewerblichen Trägers erhalten. Der Gutscheinbetrag wird vom geschuldeten Betreuungsentgelt abgezogen und reduziert diesen somit unmittelbar.
Für Familien mit niedrigen Einkünften kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Heidelberg-Pass/Heidelberg-Pass+ ausgestellt werden. In diesem Fall werden die Betreuungsentgelte und die Aufwendungen für das Mittagessen Kinder ab Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit von der Stadt Heidelberg übernommen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Ihr Kind befindet sich im Alter ab Geburt bis Schuleintritt
  • Ihr Kind hat seinen Hauptwohnsitz in Heidelberg
  • Ihr Kind wird in einer Kindertageseinrichtung eines freien oder privat-gewerblichen Trägers mit einer Betriebserlaubnis kostenpflichtig betreut

Zeitgleich werden unterhaltsberechtigte Geschwister in einer Kindertageseinrichtung oder im Grundschulalter ergänzend zur schulischen Betreuung von einem Träger der Jugendhilfe oder einer Tagespflegeperson kostenpflichtig betreut.

Verfahrensablauf

Das Antragsformular ist online als PDF-Datei zum Ausfüllen und Ausdrucken verfügbar (siehe unten); dort befindet sich auch ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zum Thema Geschwisterermäßigung und eine Information zur Datenverarbeitung und ein Formblatt, auf dem die Kindertageseinrichtung die anfallenden monatlichen Betreuungsentgelte bestätigen soll. Diese Unterlagen erhalten Sie auch in den Bürgerämtern und im Kinder- und Jugendamt.

Nachdem die Betreuungseinrichtung die Betreuung des Kindes bestätigt hat, geben die Eltern den vollständig ausgefüllten Antrag beim Bürgeramt ab oder senden ihn an das Kinder- und Jugendamt, Friedrich-Ebert-Platz 3, 69117 Heidelberg.
Die Bewilligung des entsprechenden Gutscheins wird vom Kinder- und Jugendamt ausgestellt und den Eltern auf dem Postweg zugesandt.
Eltern zahlen dann nur noch das um den Gutscheinbetrag reduzierte monatliche Betreuungsentgelt an die Einrichtung.

Die Gutscheine gelten maximal ein Jahr und müssen rechtzeitig neu beantragt werden (genaue Daten stehen in der Bewilligung).

Fristen

Bewilligung ab Monat des Antragseingangs möglich.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular, Bestätigung Kindertageseinrichtung

Kosten

Keine

Hinweise

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Freigabevermerk

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