Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Beschreibung
Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.
Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.
Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise
- Aufgaben der Kulturpflege,
- Beteiligung an der Verkehrserziehung,
- Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,
- Förderung der Wirtschaft,
- Förderung der überörtlichen Vereine,
- Fremdenverkehrsförderung,
- Kreispartnerschaften,
- Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,
- Sportförderung und soziale Aufgaben.
Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise
- die Abfallverwertung und -beseitigung,
- Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),
- Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,
- Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,
- Ausbildungsförderung,
- Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,
- Betrieb des Kreiskrankenhauses,
- Bewilligung von Wohngeld,
- Schülerbeförderungskostenerstattung,
- Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und
- Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.
Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.
Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise
- Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,
- Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,
- Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,
- Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,
- Bußgeldstelle,
- Denkmalschutz,
- Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,
- Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,
- Erteilung von Führerscheinen,
- Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,
- Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,
- Gewerbeaufsicht,
- Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,
- Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,
- Lebensmittelüberwachung,
- Tierschutz,
- Umwelt- und Naturschutz,
- Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,
- Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,
- Veterinärwesen und die
- Zulassung von Kraftfahrzeugen.
Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.
Parkplatz
Kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage.
Anfahrtsbeschreibung
Unsere Dienstgebäude sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Bahn: Vom Heidelberger Hauptbahnhof ca. 5 Min. Fußweg.
Bus: Bushaltestelle "Stadtwerke" - Linien von RNV und BRN.
Straßenbahn: Straßenbahnhaltestellen "Stadtbücherei" - RNV-Linien 5, 21,22, 23, 26 und "Römerkreis Süd" - RNV-Linien 23, 24.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Sonstiges
Terminvereinbarung erforderlich!
Leistungen
- Aufstiegs-BAföG beantragen
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen
- Betäubungsmittel auf Auslandsreisen mitnehmen - Bescheinigung beantragen
- Einschulungsuntersuchung wahrnehmen
- Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen
- Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wahrnehmen
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
- Neufeststellung einer Behinderung beantragen
- Schutzimpfungen
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Schwerbehindertenausweis verlängern
- Trinkwasser - Verunreinigungen melden
Formulare und Onlinedienste
- Änderungsantrag (PDF)
- Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Antrag Aufstiegs-BAföG
- Antragsformulare zur Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-BAföG)
- Formular für Reisen in den Schengen-Raum
- Musterformular für Reisen in Nicht-Schengen-Länder
- Online-Antrag Aufstiegs-BAföG
- Termin für Infektionsschutzbelehrung vereinbaren
- Termin für Verschlimmerungsantrag vereinbaren
- Termin für Zweitschrift Infektionsschutzbelehrung vereinbaren
- Termin im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts vereinbaren