Vermögensverwaltung


Das Amt für Liegenschaften und Konversion ist für den Abschluss, die Verwaltung und die Aufhebung von Miet-, Pacht- und Gestattungsverhältnisse zur Erfüllung kommunaler Aufgaben zuständig sowie für die kaufmännische und rechtliche Bewirtschaftung von eigenen und angemieteten / gepachteten Gebäuden und Grundstücken.
Gestattungen und Nutzungsvereinbarungen erteilt das Amt für Liegenschaften und Konversion nur für die in eigener Verwaltung und Bewirtschaftung stehenden Gebäude und Grundstücke.

Verwaltung und Vermietung von Wohnraum

Verwaltung und Vermietung von Geschäfts- und Gewerberäume

Vermietung und Verpachtung von Gaststätten und Kioskbetrieben

Abrechnung Betriebskosten für städtische Gebäude

Vermietung städt. KFZ Stellplätze

Verpachtung unbebauter Grundstücke

Gestattungen bei Nutzung unbebauter städt. Grundstücke

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