Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Kulturamt
Haspelgasse 12
69117 Heidelberg
Mobiltelefon (0 62 21) 58-3 30 10
Fax (0 62 21) 58-3 34 90

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Barrierefreie Ausgestaltung von Kulturveranstaltungen

Finanzielle Unterstützung beim Kulturamt beantragbar

Die Stadt Heidelberg hat sich verpflichtet, die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Dies ist ein weiterer Baustein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen festschreibt und seit 2009 in Deutschland in Kraft ist.

Finanzielle Unterstützung für barrierefreie Ausgestaltung Ihrer kulturellen Veranstaltung

Um Barrieren bei kulturellen Veranstaltungen abzubauen, stehen beim Kulturamt entsprechende Mittel im Haushalt 2023/2024 zur Verfügung. Wir bitten Sie zu prüfen, welche Maßnahmen und Kosten notwendig sind, um beispielsweise Ihre Veranstaltung mit einer Audiodeskription, einer Induktionsschleife oder mit einer Gebärdensprachdolmetschung auszustatten.

Tipps und Checklisten gibt es seitens der "Aktion Mensch"  unter
https://www.aktion-mensch.de/inklusion/bildung/impulse/barrierefreiheit/barrierefreie-veranstaltungen

Die Kosten für die barrierefreie Ausgestaltung Ihrer kulturellen Veranstaltung können Sie zusätzlich zu Ihren Veranstaltungskosten entweder mit dem Antragsformular für Projektförderungen zusammen oder separat unter Angabe der vorgesehenen Maßnahme und der voraussichtlichen Kosten beim Kulturamt beantragen.

Mietkosten für die entsprechenden notwendigen technischen Anlagen sowie die Kosten für Dienstleistungen wie Gebärdensprachdolmetschung oder Audiodeskription sind förderfähig (barrierefreie Einbauten oder Umbauten sind darüber nicht förderfähig; Hinweis: beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg können dafür Fördermittel beantragt werden).

Bei Fragen zur Antragstellung kommen Sie gerne auf die Verwaltung des Kulturamtes zu.

Informationen zur Barrierefreiheit Ihrer kulturellen Veranstaltung

Das Büro der Kommunalen Behindertenbeauftragten unterstützt mit

  • Leih-Kopfhörern als Gehörschutz
  • kostenlosem Verleih einer mobilen Induktionshöranlage
  • kostenlosem Verleih einer mobilen Rampe (zur Überbrückung von bis zu zwei Stufen)
  • Programmdruck in Braille-Schrift

Kontakt Telefon 06221 58-15590, behindertenbeauftragte@heidelberg.de

zum Download:

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