Diskriminierung vermeiden – warum Fingerspitzengefühl bei der Umsetzung von Corona-Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen nötig ist
Am 5. Mai 1992 fand der erste Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt. Heute – 28 Jahre später – stellen die Maßnahmen rund um die Corona-Krise eben diese Gleichstellung vor neue Herausforderungen. Die Mitglieder des Beirates von Menschen mit Behinderungen (bmb) begrüßen den mit den getroffenen Maßnahmen verbundenen Schutz der Menschen, die durch eine Vorerkrankung in hohem Maße gefährdet sind, sehr und unterstützen hier zusammen mit der kommunalen Behindertenbeauftragten Christina Reiß Menschen mit Behinderungen, die hierbei Hilfestellung benötigen.
Dem bmb wurde von mehreren Mitbürger*innen jedoch auch herangetragen, dass eben diese Maßnahmen zu Problemen führen, beispielsweise im Einzelhandel. So wird man zum Beispiel aufgefordert, dass vor dem Betreten der Geschäftsfläche Hilfsmittel wie Krücken, Rollatoren oder ähnliches abzugeben sind. Dringend benötigten Assistenz– oder Begleitpersonen, auf die mache Menschen mit Behinderungen angewiesen sind, wird der gemeinsame Zugang verwehrt, da Kund*innen nur einzeln eintreten dürfen.
Hilfsmittel und Begleitpersonen tragen erheblich zur Gleichstellung bei und dürfen deswegen niemals Bestandteil solcher Regulierungen sein. Hinzu kommen auch Anmerkungen wie "Wenn sie krank (oder auch auf Begleitung angewiesen) sind, dann bleiben sie doch Zuhause", die von wenig Verständnis zeugen, nicht akzeptabel und sogar diskriminierend sind.
Dass es sich dabei nicht um einen subjektiver Eindruck einer Randgruppe handelt zeigt das Papier „Diskriminierungserfahrungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20200506_Papier_Diskriminierungserfahrungen_Corona.html
Als Interessenvertretung aller Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten in Heidelberg fordern wir, der bmb, die Betreiber von Geschäften, aber auch unsere Mitbürger*innen dazu auf, in diesen Zeiten sensibler mit Menschen mit Behinderungen umzugehen. Bitte denken Sie daran: nicht jede Person, die trotz allgemeiner Verpflichtung keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, ist ein „Masken-Verweigerer“. Je nach Behinderung/Erkrankung ist das Tragen einer Maske nicht möglich.