Die Aufgaben der Kommunalen Behinderten-Beauftragten
Seit 1. Januar 2016 hat Heidelberg eine Kommunale Behinderten-Beauftragte.
Kommunal bedeutet, dass sie für die Stadt Heidelberg zuständig ist.
Übergeordnete Dienst-Stellen
Die Behinderten-Beauftragte ist nur dem Ober-Bürgermeister unterstellt.
Ober-Bürgermeister von Heidelberg ist Prof. Dr. Eckart Würzner.
Zuständigkeit
Die Behinderten-Beauftragte ist Ansprech-Partnerin für Menschen mit Behinderung.
Sie spricht mit Organisationen und Verbänden.
Sie spricht mit Selbst-Hilfe-Gruppen.
Die Behinderten-Beauftragte kennt die Probleme von Menschen mit Behinderung genau.
Sie weiß, wer helfen kann und gibt Tipps.
Sie kennt Fach-Leute, die weiterhelfen.
Sie hat auch eine eigene Seite im Internet: Hier klicken
Befugnisse – was darf die Behinderten-Beauftragte:
Wenn es um Menschen mit Behinderung geht,
sollen die Ämter die Behinderten-Beauftragte um Rat fragen.
Die Behinderten-Beauftragte kann den Ämtern Vorschläge und Empfehlungen machen.
Sie arbeitet unabhängig.
Bericht
Die Behinderten-Beauftragte macht am Jahres-Ende einen Bericht.
Darin steht, was sie in diesem Jahr gemacht hat.
Vertraulichkeit
Was man mit der Behinderten-Beauftragten bespricht,
wird vertraulich behandelt.
Sie darf nichts ohne Erlaubnis weiter-sagen.