Fundbüros in Heidelberg
Etwas gefunden oder verloren?
Fundsachen können in Heidelberg bei den Bürgerämtern oder bei den Heidelberger Diensten abgegeben und nachgefragt werden. Wenn möglich, geben Sie bitte über dieses Kontaktformular Ihre Verlustanzeige auf. Oder nutzen Sie die Möglichkeit der Bürgersuche und suchen Sie selbst in den umliegenden Fundbüros nach Ihrem Gegenstand. Sie können auch unsere Fundbüros direkt kontaktieren oder besuchen, um Ihre Gegenstände zu suchen.
Dabei gelten folgende Besonderheiten:
Kleine Gegenstände
Kleine Gegenstände können bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen oder bei den Heidelberger Diensten, Hospitalstraße 5, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 653797, abgegeben werden.
Die Bürgerämter haben unterschiedliche Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten der Heidelberger Dienste in der Hospitalstraße 5 sind: Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 12 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr.
Wertsachen
Wertsachen können nur bei den Heidelberger Diensten in der Hospitalstraße 5, 69115 Heidelberg, Telefon: 06221 653797, abgegeben und abgeholt werden.
Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 12 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr.
Große Gegenstände und Kleidung
Sperrige Gegenstände und Kleidungsstücke können im Recyclinghof Oftersheimer Weg 8, 69124 Heidelberg, Telefon: 06221 141055, abgegeben und abgeholt werden.
Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Fahrräder
Fahrräder können im Recyclinghof Oftersheimer Weg 8, 69124 Heidelberg, Telefon: 06221 141055, abgegeben und abgeholt werden.
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Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Bitte beachten: Wenn Sie ein Fahrrad gefunden haben, kontaktieren Sie zuerst die nächste Polizeidienststelle, um zu klären, ob es sich um ein gestohlenes Fahrrad handelt
Vorgehen bei Abholung
Bei der Abholung müssen Sie sich als Eigentümer/-in ausweisen und eine Verwaltungsgebühr entrichten (mindestens 2,50 Euro bis höchstens 10 Prozent des Zeitwertes der Fundsache) sowie eventuell weitere Kosten für Aufbewahrungszeit und Finder/-in.
Aufbewahrungszeit und Finderlohn
Fundgegenstände werden sechs Monate lang verwahrt. Nach sechs Monaten kann die Finderin/ der Finder Eigentümer/-in werden, wenn sie oder er das festgesetzte Verwaltungsentgelt und weitere eventuelle Auslagen und Kosten übernimmt. Bei Verzicht wird die Fundsache verwertet oder versteigert. Der Finderlohn wird zwischen Eigentümer/-in und Finder/-in geregelt und beträgt in der Regel fünf Prozent des Wertes der Fundsache.
Fundsachen in Bus oder Straßenbahn
Fundsachen-Service rnv
Fundsachen-Service VRN
Fundsachen-Service DB