Speisereste
Richtig entsorgen
Speisereste aus gewerblichen Anfallstellen müssen getrennt gesammelt und über dafür zugelassene Fachbetriebe entsorgt werden. Zu diesen Abfällen zählen insbesondere die Essensreste vom Gästeteller, Fisch- und Fleischprodukte, Teigwaren, Milchprodukte und ähnliches. Diese Abfälle dürfen nicht über Bioabfall- oder Restabfalltonnen entsorgt werden!
Gewerbliche Anfallstellen sind alle Gaststätten, Imbissbuden, Großküchen, Kantinen, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und andere vergleichbare Betriebe, in denen Speisen zubereitet oder zubereitete Speisen zum Verzehr angeboten werden.
Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Rechtliche Grundlage für die getrennte Entsorgung von Speiseresten ist das „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“ (TierNebG) sowie, auf kommunaler Ebene, die „Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Heidelberg“.
Zur ordnungsgemäßen Entsorgung bietet Ihnen die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, Speiserestebehälter mit einem Volumen von 120 Litern mit ein- bis zweimaliger Leerung pro Woche im Austauschverfahren an. Die Reinigung der Behälter ist im Preis inklusive.
Bei Interesse an einem Angebot wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg.