Beratung durch die Kommunale Behindertenbeauftragte
Seit Januar 2016 ist Christina Reiß Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Heidelberg. Als Ombudsfrau ist sie Ansprechpartnerin für Fragen, die im Zusammenhang mit einer Behinderung auftreten. Darüber hinaus ist ihre Aufgabe, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene voranzubringen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie ein persönliches Gespräch führen möchten.
Eine ausführliche Beratung und Begleitung kann durch die Kommunale Behindertenbeauftragte nicht erfolgen. Dafür können Sie sich an die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB) wenden. Wenn Sie Unterstützung bei Behördenangelegenheiten benötigen, können Sie sich an die Behördenpatinnen und -paten wenden.
In akuten Krisensituationen helfen die Telefonseelsorge weiter.
Bei Fragen rund um barrierefreies Wohnen berät die Fachstelle barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg. Die Kommunale Behindertenbeauftragte kann keinen Wohnraum vermitteln.
Häufige Themen in der Beratung
Informationen zu Fragen, die oft Thema einer Beratung sind, finden Sie hier.
Umgang mit Ihren Daten
Die Kommunale Behindertenbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht. Das heißt, dass sie nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch Ratsuchende personenbezogene Daten an andere weitergibt.
Die Kommunale Behindertenbeauftragte erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten von Ratsuchenden im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit als Ombudsfrau. Da diese Vorgänge unter die Datenschutz-Grundverordnung der EU fallen, erhalten Sie hier die nach Art. 13 DSGVO für eine faire und transparente Verarbeitung notwendigen Informationen.
Wenn Sie eine Beratungsanfrage an die Kommunale Behindertenbeauftragte haben, können Sie die Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. 1 a) Datenschutz-Grundverordnung (15 KB) hier herunterladen und mit der Anfrage zusammen einreichen.
Hier bekommen Sie die Einwilligungserklärung in leichter Sprache (24 KB).
Um die Kommunale Behindertenbeauftragte von der Schweigepflicht zu entbinden, laden Sie bitte die Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht (gem. § 203 StGB) (15 KB) herunter. Informationen dazu auch in leichter Sprache (22 KB).