Bodenrichtwerte für die neue Grundsteuer

Die für die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer relevanten Bodenrichtwerte und Flächenangaben können seit dem 1. Juli 2022 kostenfrei über das Internet-Portal www.gutachterausschuesse-bw.de  abgerufen werden. Damit entfällt die Anfrage beim Gutachterausschuss vor Ort.

Über dieses landesweite Portal sind auch alle sonstigen relevanten Informationen zur neuen Grundsteuer erhältlich.

Wir bitten daher, von Anfragen zur neuen Grundsteuer beim Gutachterausschuss abzusehen.

×