„Verband Region Rhein-Neckar“ hat potenzielle Windkraft-Flächen zur Offenlage festgelegt

Beteiligungsprozess startet im Frühjahr / Hoher Nistler, Weißer Stein, Lammerskopf vorgeschlagen

Der „Verband Region Rhein-Neckar“ (VRRN) hat in seiner Verbandsversammlung am Freitag, 15. Dezember 2023, in Hockenheim festgelegt, welche Flächen im Verbandsgebiet für Windräder und Solaranlagen in die öffentliche Beteiligung gehen sollen. Für die mögliche Windenergienutzung sind in Heidelberg die Flächen Hoher Nistler, Weißer Stein und Lammerskopf auf den Höhenzügen vorgeschlagen. Die Flächenvorschläge der Stadt Heidelberg in der Ebene – rund um den Grenzhof, im Kirchheimer Süden und in Richtung Oftersheim – wurden in den Planentwurf nicht übernommen. Für Freiflächenphotovoltaik wurde von den Flächenvorschlägen der Stadt Heidelberg nur eine Potenzialfläche übernommen und stattdessen weitere Flächen ergänzt.

Formal hat die Verbandsversammlung die Offenlage der Fortschreibung des „Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ und des „Teilregionalplans Freiflächen Photovoltaik zum Einheitlichen Teilregionalplan Rhein-Neckar“ sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.

„Mit diesen Beschlüssen haben wir eine gute Diskussionsgrundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien in Heidelberg“, sagte Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner und fügte hinzu: „Heidelberg ist bereit, einen Beitrag zum Flächenziel des Landes beizutragen.“

Mit Standortvorschlägen ist noch keine Entscheidung gefallen

Mit den Standortvorschlägen ist noch keine Entscheidung gefallen. Es sind anhand von festgelegten Kriterien zunächst nur Vorschläge für möglicherweise geeignete Flächen. Jetzt startet der Beteiligungsprozess. Die sogenannte Flächenkulisse geht im ersten Quartal 2024 in die Offenlage. Die Bürgerinnen und Bürger des gesamten Verbandsgebietes können den Entwurfsplan dann einsehen und Einwände formulieren. Heidelbergs Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain sagte: „Für die Fläche am Lammerskopf wird vom Vorhabenträger eine Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben.“

Hintergrundinformationen zur VRRN-Versammlung am 15. Dezember 2023 sind im Gremieninformationssystem des VRRN zu finden unter www.m-r-n.com/verband > Sitzungen
> Bürgerinformationssystem des Verbandes Region Rhein-Neckar.

Hintergrund Windkraft: Auftrag des Landes an die Regionalverbände

Das Land Baden-Württemberg will die erneuerbaren Energien ausbauen und hat die Regionalverbände beauftragt, Flächen für die Errichtung von Windenergie- und Freiflächenphotovoltaik-Anlagen festzulegen. Ziel ist es, entsprechend den Bundes- und Landesvorgaben 1,8 Prozent der Fläche für Windenergienutzung und 0,2 Prozent für Freiflächenphotovoltaik auszuweisen. Die Planungen sollen bis September 2025 von allen Regionalverbänden in Baden-Württemberg abgeschlossen sein. Heidelberg ist Teil des „Verband Region Rhein-Neckar“ (VRRN). Heidelberg muss – wie andere Kommunen auch – im VRRN eine bestimmte Flächengröße beitragen. Mit seinen Flächenvorschlägen kann Heidelberg das vorgegebene Flächenziel erreichen.

Den Ausbau von Windenergie durch Flächenvorschläge steuern

Die Stadt Heidelberg hatte im September 2023 eigene Flächenvorschläge gemacht: Nur auf diese Weise kann die Stadt den Ausbau von Windenergie auf dem Stadtgebiet steuern und zur Erreichung des Flächenziels beitragen. Wenn die Stadt keine Orte vorschlägt, dann bestimmt das Land Flächen, die für Windenergienutzung geeignet sein könnten. Die Stadt kann dann nicht mehr mitgestalten.

Windpark Lammerskopf

Die Landesanstalt Forst Baden-Württemberg (Forst BW) hat bereits einer regionalen Projektgemeinschaft den Zuschlag für eine Fläche am Lammerskopf zur Errichtung von Windkraftanlagen erteilt. Eigentümer der Fläche ist das Land Baden-Württemberg. Die Projektgemeinschaft besteht aus der Energiegenossenschaft Starkenburg, der Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau, der Heidelberger Energiegenossenschaft, den Stadtwerken Heidelberg sowie der Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar, die bundesweit Wind- und Solarparks baut und an der die Stadt Heidelberg beteiligt ist. Damit ist eine wesentliche Hürde zur Umsetzung des regionalen Konzepts des Bürgerwindparks genommen (www.heidelberg.de/buergerwindpark).

Die Projektgemeinschaft verhandelt jetzt mit Forst BW über die Pachtverträge. Zudem steht die Gründung einer Projektgesellschaft an. Diese wird dann in die Vorbereitungen für das Genehmigungsverfahren einsteigen. Dazu zählen umfangreiche Umweltprüfungen.

Standortvorschläge für Solarkraft

Des Weiteren hat der VRRN am Freitag, 15. Dezember 2023, potenzielle Gebiete für Freiflächenphotovoltaik festgelegt. Von den Flächenvorschlägen der Stadt Heidelberg wurde vom VRRN nur eine Potenzialfläche für Solarkraft am Grenzhof aufgenommen. Zwei weitere vorgeschlagene Areale südlich des Graswegs als Agri-Photovoltaik und an der Speyerer Straße wurden nicht aufgenommen. Stattdessen wurden weitere Areale am Grenzhof sowie nördlich des Graswegs, das Airfield und Bereiche der ehemaligen Deponie Feilheck in Kirchheim ergänzt. Agri-Photovoltaik ist die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte und Solarstromproduktion auf ein und derselben Fläche.

Die Klimaschutzziele der Stadt Heidelberg und des Landes Baden-Württemberg

Die Klimaschutzziele der Stadt Heidelberg (www.heidelberg.de/masterplan100) und des Landes Baden-Württemberg verlangen einen konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien – Strom und Wärme sollten vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Dabei hat die Windkraft mit der Photovoltaik das größte Ausbaupotenzial und eignet sich besonders, da die Windenergie den höchsten Stromertrag im Winterhalbjahr liefert.