Organisation
des Jugendgemeinderats
Der Jugendgemeinderat (JGR) besteht aus 30 gewählten jugendlichen Mitgliedern im Alter von 13 bis 19 Jahren und sechs beratenden Mitgliedern aus der Mitte des Gemeinderates. Von den jugendlichen Mitgliedern sind zehn aus der Gruppe der Gymnasien, zehn aus der Gruppe der beruflichen Schulen und zehn aus der Gruppe Sekundarstufe.
Diese Aufteilung spiegelt den prozentualen Schüleranteil der verschiedenen Schultypen wieder. Der Jugendgemeinderat kann darüber hinaus sachkundige Jugendliche als beratende Mitglieder berufen und hat bei jugendrelevanten Themen Rederecht im Gemeinderat.
Gewählt wird das 30-köpfige Gremium alle zwei Jahre von Jugendlichen zwischen 13 und 19 Jahren.
Arbeitskreise
Die Hauptarbeit des Jugendgemeinderates findet in den Kommissionen, den kleineren Arbeitskreisen, statt. Davon gibt es fünf:
- Kommission für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität
- Kommission für Kultur und Bildung
- Kommission für Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung
- Kommission für Sport
- Kommission für Stadtentwicklung und Bau
Rechtliche Grundlagen
Satzung des Jugendgemeinderates (265 KB)