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69117 Heidelberg
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Institutionelle Förderung

Durch die institutionelle Förderung gewährleistet die Stadt Heidelberg den langjährig ansässigen und verlässlichen kulturellen Institutionen größtmögliche Planungssicherheit. Über die Vergabe von institutioneller Förderung entscheidet grundsätzlich der Heidelberger Gemeinderat und berät sich dazu mit dem Kulturamt.

Zuwendungsanträge für eine institutionelle Förderung müssen spätestens acht Monate vor Beginn einer neuen Haushaltsperiode eingereicht werden, damit über eine Mittelveranschlagung im Rahmen des Haushaltsverfahrens entschieden werden kann. Anträge für den Doppelhaushalt 2023/24 müssen spätestens bis zum 30. April 2022 beim Kulturamt eingegangen sein und beide Haushaltsjahre (2023 und 2024) abdecken.

Es wird dringend empfohlen, vor Stellung eines Erstantrags Kontakt zum Kulturamt aufzunehmen.

Formulare zum Download

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