Allgemeine Informationen zur Einbürgerung
Aktuelles
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist zum 27.06.2024 in Kraft treten. Mit der Gesetzesänderung wurde ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht geschaffen, unter anderem werden Einbürgerungen bei Erfüllen der weiteren Voraussetzungen regelmäßig bereits nach fünf Jahren möglich sein und Mehrfachstaatsangehörigkeiten sind grundsätzlich erlaubt. Der genaue Gesetzestext kann der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt entnommen werden: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/104/VO.html
Aufgrund der Vereinfachung des Staatsangehörigkeitserwerbs ist ein sprunghafter Anstieg von interessierten Personen festzustellen. Diese deutliche Zunahme an Einbürgerungsanträgen wird bei den Staatangehörigkeitsbehörden in den Monaten nach in Kraft treten der Gesetzesänderung massiv spürbar sein und unweigerlich zu einer signifikanten Verzögerung bei der Bearbeitung von Anfragen, Antragsabgaben und letztlich auch der Sachbearbeitung führen. Auch wenn die Stadt Heidelberg entsprechende Maßnahmen eingeleitet hat, um dem entgegen zu wirken, wird es etwas Zeit benötigen, bis diese sich merklich auswirken. Wir möchten Sie deshalb um etwas Geduld bitten und Ihnen versichern, dass wir alles in unserer Macht stehende tun, um zeitnah Abhilfe zu schaffen.
Zuständigkeit
Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Heidelberg ist zuständig für alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Heidelberg. Dies ist regelmäßig der Fall, sofern Sie mit Hauptwohnsitz in Heidelberg gemeldet sind. Wenn Sie außerhalb der Stadtgrenzen im Rhein-Neckar-Kreis wohnen, ist das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises für Ihren Einbürgerungsantrag zuständig.
Kosten
Die Einbürgerungsgebühr beträgt je Erwachsenem Euro 255,00 und für miteinzubürgernde minderjährige Kinder Euro 51,00. Die Gebühr ist mit der Antragstellung fällig.