Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gutachterausschuss
Gaisbergstraße 7
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-2 49 00

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Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss wird auf schriftlichen Antrag tätig.

  • Antragsberechtigte: Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilberechtigte
  • Antragsgegenstand: Gebäude, Boden, Rechte am Gebäude oder am Boden (zum Beispiel Erbbaurecht, Nießbrauch, Überfahrtsrecht, usw.)

Verfahrensablauf

  1. Antragseingang
  2. Ortstermin mit Eigentümern, ggf. Mietern und meist drei Mitgliedern des Gutachterausschusses, Besichtigung des gesamten Objektes, Ausarbeitung eines Gutachtenentwurfs
  3. Sitzung des Gutachterausschusses
  4. ggf. Nachbesserung des Gutachtenentwurfs
  5. Ausfertigung und Versand des Gutachtens durch die Geschäftstelle des Gutachterausschusses

Bearbeitungsdauer bis zum Versand je nach Auftragslage zwischen vier und sechs Monaten.

Kosten / Gebühren

Die Gebühr für das Gutachten richtet sich nach der Gutachterausschussgebührensatzung. Berechnungsgrundlage ist der ermittelte Verkehrswert. Bei mehreren Sachen und Rechten, unterschiedlichen Stichtagen und anderen von einem Durchschnittsobjekt abweichenden Sachverhalten ist in der Regel mit einer höheren Gebühr zu rechnen.

Zu einer vorherigen Anfrage bei der Geschäftsstelle wird geraten.

Beispielhaft errechnete Gebühren für bebaute Grundstücke:

Verkehrswert ca. Gebühr (inkl. MwSt.)
100.000 € 1.050 €
200.000 € 1.600 €
500.000 € 2.600 €
1.000.000 € 3.300 €
2.000.000 € 4.600 €
3.000.000 € 5.900 €
5.000.000 € 8.500 €
10.000.000 € 12.700€

Verkehrswert

Das Verkehrswertgutachten wird auf der Grundlage der Wertermittlungsverordnung erstellt. 
Antragsformular (181 KB)

Die Definition des Verkehrswertes nach § 194 BauGB lautet:
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Die Wertermittlung erfolgt nach dem

  • Vergleichswertverfahren (vergleichbare Objekte oder Grundstücke)
  • Ertragswertverfahren (Mieten, Bewirtschaftungskosten, Vertragsverhältnisse, Bodenwerte) oder
  • Sachwertverfahren (Herstellungskosten, Wertminderungen, Bodenwerte)

Der Verkehrswert wird aus dem Ergebnis des herangezogenen Verfahrens und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage auf dem Grundstücksmarkt festgelegt.

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