Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Landschafts- und Forstamt
Regiebetrieb Friedhöfe
Steigerweg 20
69115 Heidelberg
Mobiltelefon (0 62 21) 5 82 80 90

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Anzeige eines Sterbefalles

Für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Sofern ein Bestattungsinstitut mit der Bestattung beauftragt wurde, erfolgt die Anzeige des Sterbefalls und Abwicklung in der Regel durch das Institut. Sie erhalten auch vom Bestattungsinstitut nach Abschluss der Beurkundung die bestellten Sterbeurkunden.

Ansonsten sind folgende Personen zur Anzeige verpflichtet (in der aufgeführten Reihenfolge):

  • Familienangehörige,
  • die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist, oder,
  • die Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Heidelberg (siehe Linkliste rechts).

Unterlagen für die Beurkundung des Sterbefalles

Für die Beurkundung eines Sterbefalles werden folgende Dokumente und Urkunden benötigt:

  • Wenn die/der Verstorbene

- ledig war:
eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil.

- verheiratet war:
eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch (bei Heirat ab 1.1.1958 in den alten Bundesländern oder bei Heirat ab 3.10.1990 in den neuen Bundesländern), falls es kein Familienbuch gibt, eine Eheurkunde.

- geschieden war:
eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch mit Vermerk über die Auflösung der Ehe (bei Heirat ab 1.1.1958 in den alten Bundesländern oder bei Heirat ab 3.10.1990 in den neuen Bundesländern) der letzten Ehe, oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder mit rechtskräftigem Scheidungsurteil.

- verwitwet war:
eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch (bei Heirat ab 1.1.1958 in den alten Bundesländern oder bei Heirat ab 3.10.1990 in den neuen Bundesländern), oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder mit Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.

  • Die Todesbescheinigung
    (wird von dem Arzt ausgestellt, der die Leichenschau durchgeführt hat).
  • Die Klinikanzeige (bei Sterbefällen in Kliniken).
  • Die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft (bei nicht natürlichem Tod).
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden sowie der/des Verstorbenen.

Bitte beachten

Fremdsprachige Urkunden und Dokumente müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Prüfung erst nach Vorlage sämtlicher Unterlagen vorgenommen werden kann und dass sich daraus noch Sachverhalte ergeben könnten, bei denen die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich ist.

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