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Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen der Corona-Krise

In den vergangenen Wochen wurden von Land und Bund neue Förderprogramme im Rahmen der Corona-Hilfe veröffentlicht. Die Neuerungen im Überblick:

Überbrückungshilfe Corona mit landesspezifischer Ergänzung

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020). Damit sollen kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt werden, die durch Corona-bedingte Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Einen Überblick über die wesentlichen Programmbedingungen, Checklisten,  Informationen zur Antragstellung sowie zu Registrierung erhalten Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Das Land Baden-Württemberg wird die Überbrückungshilfe des Bundes gezielt um eine landesspezifische Förderkomponente ergänzen. Der Bund schließt einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Diese Förderlücke wird vom Land gezielt geschlossen. Wie schon bei der Soforthilfe Corona kann auf Antrag ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigt und ausgezahlt werden.

Start-up BW Pro-Tect: Ausweitung des Förderprogramms Start-up BW Pre-Seed

Damit innovative und aussichtsreiche Gründungsvorhaben und Start-ups durch die Corona-Krise nicht verloren gehen, weitet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg die bewährte Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ aus und schafft das Förderprogramm "Start-up BW Pro-Tect". Das Programm ermöglicht krisengeschüttelten Start-ups, die eine erste Finanzierungsrunde bereits erfolgreich beendet haben, erneut den rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro zu beantragen.

Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Personalkosten, regelmäßige Leasing- oder Tilgungsraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden. Die Stabilisierungshilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu
3.000 Euro für das Unternehmen sowie bis zu weiteren 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (umgerechnet in Vollzeitbeschäftigte).

Ausweitung der Krisenberatung Corona

Mit dem Förderprogramm „Krisenberatung Corona“ sollen die unmittelbar von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberufler eine kurzfristige, zielgerichtete und vor allem niederschwellige Hilfestellung erhalten. Ziel der Krisenberatung ist es, die unternehmerische Lage zu bewerten, Möglichkeiten der Liquiditätssicherung zu prüfen und eine Strategie zur Krisenüberwindung zu entwickeln. Hierfür können hilfesuchende Unternehmen bis zu vier kostenlose Beratungstage von einem Beratungsdienst in Anspruch nehmen.

Prämie für Ausbildungsbetriebe: Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen Ausbildungskapazitäten erhalten und ausgebaut, Kurzarbeit vermieden und die Auftrags- und Verbundausbildung gefördert sowie Anreize zur Übernahme geschaffen werden. KMU, welche durch die Corona-Krise erheblich betroffen sind können beispielsweise eine Prämie von 2.000 Euro für einen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag für das Jahr 2020 erhalten, wenn sie ihr Ausbildungsangebot fortführen.

(Erstellt am 27. Juli 2020)
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