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Zweitwohnungsteuererklärung abgeben
Grundsätzlich sind alle Personen steuerpflichtig, die in Heidelberg eine Zweitwohnung inne haben (Mietvertrag, Eigentum oder sonstiges Nutzungsrecht). Wohnung im Sinne der Heidelberger Zweitwohnungsteuersatzung (ZwStS) ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
Jede volljährige Person, die in Heidelberg mit Nebenwohnsitz gemeldet ist, erhält automatisch ein Erklärungsformular zur Zweitwohnungsteuer. Ob tatsächlich eine Steuerpflicht besteht, kann erst nach Prüfung der Steuererklärung festgestellt werden.
Die Pflicht zur Zweitwohnungsteuererklärung besteht daher für jeden Zweitwohnungsinhaber.
Weitere Informationen zu Beginn und Ende der Steuerpflicht, Steuerhöhe, Steuerbefreiung und Meldestatus finden Sie hier.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion - Abteilung Kasse und Steuern
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Steuerpflichtig ist jede natürliche volljährige Person, welche im Stadtgebiet eine Zweitwohnung im Sinne des § 2 der "Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer" (siehe Rechtsgrundlage) inne hat.
Verfahrensablauf
Bitte füllen Sie für jede Zweitwohnung eine Steuererklärung aus. Bei Personen, die gemeinsam eine Wohnung innehaben, muss jede Person eine separate Steuererklärung abgeben. Ihre Angaben in der Erklärung dienen der Prüfung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Steuer zu erheben ist. Für den Fall, dass eine Steuerpflicht festgestellt wird, erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Fristen
Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Die Steuerpflicht für den Besteuerungszeitraum entsteht jeweils am 01. Januar. Tritt die Zweitwohnungseigenschaft erst nach dem 01. Januar ein, so entsteht die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Kalendermonats.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, mit dem die Zweitwohnungseigenschaft im Sinne des § 2 entfällt.
Erforderliche Unterlagen
Im Zuge der Zweitwohnungsteuererklärung werden verschiedene Nachweise für die Prüfung benötigt, wie bspw. der aktuelle Mietvertrag. Die erforderlichen Nachweise können sich je nach den von Ihnen gemachten Angaben unterscheiden und sind dem Antragsformular beizufügen.
Kosten
Für die Abgabe der Zweitwohnungsteuererklärung entstehen keine Kosten.
Hinweise
Weitere Hinweise finden Sie hier.
Rechtsgrundlage
Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer der Stadt Heidelberg
Freigabevermerk
Stadt Heidelberg - 04.09.2023