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Vergnügungsteuer
Die Vergnügungsteuer ist eine der kleinen, örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern, die eine Gemeinde durch eigenes Satzungsrecht ausgestalten kann. Sie dient zum einen der Einnahmeerzielung, zum anderen kann und darf mit dieser Steuer auch eine Eindämmung bestimmter Aktivitäten verbunden sein.
Aus Gründen der Steuergerechtigkeit wird die Vergnügungsteuer umsatzbezogen erhoben (25 % der Bruttokasse) und nicht mehr wie früher nach dem Stückzahlmaßstab. Die Steuerpflichtigen haben die Steuer selbst zu berechnen und zu bezahlen und zwar jeweils bis zum 15. des Folgemonats für das abgelaufene Quartal (sogenanntes Steueranmeldungsverfahren analog der Umsatzsteuer).
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind eine steuerpflichtige Person.
Verfahrensablauf
-
Fristen
Einzureichen innerhalb einer Woche nach Inbetriebnahme/ Entfernung eines Gerätes
Erforderliche Unterlagen
Formular über die Erst-/ Änderungsmeldung nach § 10 Abs. 1 der Vergnügungsteuersatzung
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Heidelberg - 04.09.2023