Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.
Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.
Änderung persönlicher Daten mitteilen (Hunde-, Gewerbe-, Grund-, Vergnügung-, Zweitwohnungsteuer)
Wenn sich Ihr Name oder Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen / Ihre neue Adresse der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Mit diesem Formular können Sie die Änderung Ihrer persönlichen Daten mitteilen für
- Hundesteuer
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Vergnügungsteuer
- Zweitwohnungsteuer
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Änderung Ihrer persönlichen Daten ist erforderlich.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Änderung persönlicher Daten wird gestellt. Ihre Daten werden durch die zuständige Behörde aktualisiert.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise
Keine
Freigabevermerk
Zuständige Behörde der Stadt Heidelberg, 09.09.2022