Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Christina Reiß (Foto: Fotostudio Schwetasch)
Christina Reiß
Behinderten-beauftragte
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 91 60

Weitere Infos
www.heidelberg.de/
behindertenbeauftragte

Kontakt und Leistungen/Befugnisse

Die Kommunale Behinderten-Beauftragte berät eine Person (Foto: Pellner)

Die Aufgaben der Kommunalen Behinderten-Beauftragten

Seit 1. Januar 2016 hat Heidelberg eine Kommunale Behinderten-Beauftragte.

Kommunal bedeutet, dass sie für die Stadt Heidelberg zuständig ist.

Übergeordnete Dienst-Stellen

Die Behinderten-Beauftragte ist nur dem Ober-Bürgermeister unterstellt.

Ober-Bürgermeister von Heidelberg ist Prof. Dr. Eckart Würzner.

Zuständigkeit

Die Behinderten-Beauftragte ist Ansprech-Partnerin für Menschen mit Behinderung.

Sie spricht mit Organisationen und Verbänden.

Sie spricht mit Selbst-Hilfe-Gruppen.

Die Behinderten-Beauftragte kennt die Probleme von Menschen mit Behinderung genau.

Sie weiß, wer helfen kann und gibt Tipps.

Sie kennt Fach-Leute, die weiterhelfen.

Sie hat auch eine eigene Seite im Internet: Hier klicken

Befugnisse – was darf die Behinderten-Beauftragte:

Wenn es um Menschen mit Behinderung geht,

sollen die Ämter die Behinderten-Beauftragte um Rat fragen.

Die Behinderten-Beauftragte kann den Ämtern Vorschläge und Empfehlungen machen.

Sie arbeitet unabhängig.

Bericht

Die Behinderten-Beauftragte macht am Jahres-Ende einen Bericht.

Darin steht, was sie in diesem Jahr gemacht hat.

Vertraulichkeit

Was man mit der Behinderten-Beauftragten bespricht,

wird vertraulich behandelt.

Sie darf nichts ohne Erlaubnis weiter-sagen.

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