Gestattungen zur Nutzung unbebauter städtischer Grundstücke

Gestattungen und Nutzungsvereinbarungen erteilt das Amt für Liegenschaften und Konversion nur für die in eigener Verwaltung und Bewirtschaftung stehenden unbebauten Grundstücke.
 
Anträge zur Gestattung auf Nutzung von unbebauten städtischen Grundstücken an Privatpersonen, Firmen oder Vereinen stellen Sie bitte schriftlich an das
 
Amt für Liegenschaften und Konversion
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
 
oder per E-Mail an
liegenschaftsamt@heidelberg.de
 
unter Vorlage folgender Unterlagen:
 
-    Genaue Beschreibung des Grundes der Inanspruchnahme bzw. der Baumaßnahme
-    Lageplan mit genauer Einzeichnung der Fläche
-    Auftraggeber
-    Ansprechpartner, Kontaktdaten
 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen ohne vorherige Kenntnis der o. g. Angaben keine telefonischen Auskünfte geben können.
Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen und evtl. auch Nutzer eines Grundstücks setzt eine Prüfung der Angelegenheit einen gewissen Zeitbedarf voraus, weshalb bei kurzfristig gestellten Anträgen auch dies zu einer Ablehnung führen kann.
Wir bitten Ihre Planungen daher entsprechend frühzeitig zu koordinieren.

Ihr Ansprechpartner:
Herr Heid
Tel. 06221 58-15 190
liegenschaftsamt@heidelberg.de