Zentrales Postfach

Anfragen von Schulen und Kindertagesstätten zur Brandschutzerziehung bitte an:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Denis Kullik
Abteilungsleitung
Baumschulenweg 4
69124 Heidelberg

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Marco Krank
Sachgebietsleiter
Brandschutzprüfung
Baumschulenweg 4
69124 Heidelberg

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Sebastian Frank
Sachgebietsleiter
Brandverhütungsschau
Baumschulenweg 4
69124 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-2 19 00

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Hans-Peter Sauer
Sachgebiet
Brandverhütungsschau
Baumschulenweg 4
69124 Heidelberg

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Andreas Hormuth
Sachgebietsleiter
Anlagentechnischer Brandschutz
Baumschulenweg 4
69124 Heidelberg

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Rüdiger Geigle
Anlagentechnischer Brandschutz
Baumschulenweg 4
69124 Heidelberg

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Leo Quaty
Anlagentechnischer Brandschutz
Feuerwehrschließanlagen
Baumschulenweg 4
69124 Heidelberg

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

David Müller
Brandschutzbeauftragter
der Stadt Heidelberg
Baumschulenweg 4
69124 Heidelberg

Der Taster zur Betätigung des Rauchabzuges steht symbolisch für die Forderungen die der Vorbeugende Brandschutz stellt, um Feuer möglichst zu vermeiden und einzudämmen.

Vorbeugender Brandschutz

Durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen Brände bereits im Vorfeld zu vermeiden, deren Ausbreitung einzugrenzen aber auch geeignete Flucht- und Rettungswege sicherzustellen und der Feuerwehr wirksame Löschmaßnahmen zu ermöglichen, das sind die Ziele des vorbeugenden Brandschutzes.
 
Als sogenannte „Brandschutzdienststelle“ gibt die Feuerwehr Heidelberg hierzu im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren Stellungnahmen ab, ob diese Schutzziele durch die geplanten Maßnahmen erreicht werden können oder ob gegebenfalls weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Gesetzliche Grundlage dieser Stellungnahmen bilden bauordnungsrechtliche Vorschriften, wie die in Baden-Württemberg gültige Landesbauordnung (LBO) sowie weitere unterschiedliche Verordnungen, Normen und sonstige anerkannte Regeln der Technik.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Durchführung von Brandverhütungsschauen.
In regelmäßigen Abständen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Baurechtsamt gesetzlich definierte Sonderbauwerke mit hohem Gefahrenpotential, wie zum Beispiel Kaufhäuser oder Schulen, gemeinsam mit den Eigentümern oder Betreibern des Objektes begangen und die Einhaltung der einschlägigen Brandschutzvorschriften kontrolliert.
 
Bei der Brandverhütungsschau ist festzustellen, ob der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit in ausreichendem Maße vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind.
Werden Missstände festgestellt, so werden diese dokumentiert und der Eigentümer oder Betreiber zu deren Behebung aufgefordert.
 
Unser Service für Sie:

  • Brandschutztechnische Beratung von Architekten und Brandschutzfachplanern oder Brandschutzsachverständigen zu konkreten Problemstellungen im Rahmen des Bauantragsverfahrens nach terminlicher Vereinbarung
  • Beratung und Abstimmung rund um das Thema des anlagentechnischen Brandschutzes (Brandmeldeanlagen, Gebäudefunkanlagen, etc.) nach terminlicher Vereinbarung
  • Auskünfte für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg zu allgemeinen Fragen rund um den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
  • Beratung von Veranstaltern zur Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache

Hinweise zu unseren Leistungen

Die Feuerwehr Heidelberg bietet keine brandschutztechnischen Begehungen von Objekten außerhalb von turnusmäßigen Brandverhütungsschauen an.
Für eine objektspezifische Fachplanung oder eine Überprüfung des Brandschutzes wird seitens der Feuerwehr Heidelberg grundsätzlich an externe Brandschutzfachplaner und/oder Brandschutzsachverständigen verwiesen.

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