Vorbeugender Brandschutz
Infomaterial
Durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen Brände bereits im Vorfeld zu vermeiden, deren Ausbreitung einzugrenzen aber auch geeignete Flucht- und Rettungswege sicherzustellen und der Feuerwehr wirksame Löschmaßnahmen zu ermöglichen, das sind die Ziele des vorbeugenden Brandschutzes.
Als sogenannte „Brandschutzdienststelle“ gibt die Feuerwehr Heidelberg hierzu im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren Stellungnahmen ab, ob diese Schutzziele durch die geplanten Maßnahmen erreicht werden können oder ob gegebenfalls weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Gesetzliche Grundlage dieser Stellungnahmen bilden bauordnungsrechtliche Vorschriften, wie die in Baden-Württemberg gültige Landesbauordnung (LBO) sowie weitere unterschiedliche Verordnungen, Normen und sonstige anerkannte Regeln der Technik.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Durchführung von Brandverhütungsschauen.
In regelmäßigen Abständen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Baurechtsamt gesetzlich definierte Sonderbauwerke mit hohem Gefahrenpotential, wie zum Beispiel Kaufhäuser oder Schulen, gemeinsam mit den Eigentümern oder Betreibern des Objektes begangen und die Einhaltung der einschlägigen Brandschutzvorschriften kontrolliert.
Bei der Brandverhütungsschau ist festzustellen, ob der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit in ausreichendem Maße vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind.
Werden Missstände festgestellt, so werden diese dokumentiert und der Eigentümer oder Betreiber zu deren Behebung aufgefordert.
Unser Service für Sie:
- Brandschutztechnische Beratung von Architekten und Brandschutzfachplanern oder Brandschutzsachverständigen zu konkreten Problemstellungen im Rahmen des Bauantragsverfahrens nach terminlicher Vereinbarung
- Beratung und Abstimmung rund um das Thema des anlagentechnischen Brandschutzes (Brandmeldeanlagen, Gebäudefunkanlagen, etc.) nach terminlicher Vereinbarung
- Auskünfte für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg zu allgemeinen Fragen rund um den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
- Beratung von Veranstaltern zur Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache
Hinweise zu unseren Leistungen
Die Feuerwehr Heidelberg bietet keine brandschutztechnischen Begehungen von Objekten außerhalb von turnusmäßigen Brandverhütungsschauen an.
Für eine objektspezifische Fachplanung oder eine Überprüfung des Brandschutzes wird seitens der Feuerwehr Heidelberg grundsätzlich an externe Brandschutzfachplaner und/oder Brandschutzsachverständigen verwiesen.