Für das Vervielfältigen von Werken und Lehrmitteln zu Unterrichtszwecken wird eine Kopierpauschale von monatlich 0,50 Euro erhoben.
Für die Überlassung von schuleigenen Instrumenten wird eine Mietgebühr erhoben. Sie beträgt je angefangenem Monat bei einem Anschaffungswert für
Blechblas- und Streichinstrumente sowie Akkordeons
bis 600 Euro |
12 Euro |
über 600 Euro bis 1000 Euro |
17 Euro |
über 1000 Euro bis 2000 Euro |
26 Euro |
über 2.000 Euro |
31 Euro |
Holzblasinstrumente und Harfen
bis 600 Euro |
15 Euro |
über 600 Euro bis 1000 Euro |
20 Euro |
über 1000 Euro bis 2000 Euro |
29 Euro |
über 2.000 Euro |
34 Euro |
bis 600 Euro |
8 Euro |
über 600 Euro bis 1000 Euro |
13 Euro |
über 1000 Euro bis 2000 Euro |
22 Euro |
über 2.000 Euro |
27 Euro |
Für die Nutzung von schuleigenen Instrumenten während des Unterrichts wird eine Nutzungspauschale von monatlich 3 Euro erhoben.
Schüler und Schülerinnen, die keinen Hauptfachunterricht erhalten, können an einem Ergänzungsfach teilnehmen. Dafür beträgt die Gebühr monatlich
für Schüler/Schülerinnen mit Wohnsitz in Heidelberg |
12 Euro |
für auswärtige Schüler/Schülerinnen |
16 Euro |
Für die Inanspruchnahme einer Korrepetition bei der Teilnahme am Wettbewerb "Jugend musiziert" (Regional-, Landes- und Bundeswettbewerbe) wird eine Pauschalgebühr erhoben. Sie beträgt pro Kalenderjahr 60 Euro.
In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen, Kurse und Projekte werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Auf Kurs- und Projektgebühren werden keine Geschwister- oder Fächerermäßigungen gewährt. Einwohner der Stadt Heidelberg erhalten bei Vorlage eines Heidelberg-Passes, eines BAföG-Bescheides bei Studentinnen/ Studenten, Bürgergeldbescheides oder eines Sozialhilfebescheides bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres auf die jeweilige Kurs- bzw. Projektgebühr 100% Sozialermäßigung, ab einem Alter von 11 Jahren eine Sozialermäßigung von 50%.